5. Mose 24:15 - Elberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)15 An seinem Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, und die Sonne soll nicht darüber untergehen; denn er ist dürftig, und er sehnt sich danach: damit er nicht über dich zu dem HERRN schreie und Sünde an dir sei. See the chapterVers anzeigenbibel heute15 Noch am selben Tag vor Sonnenuntergang sollst du ihm seinen Lohn geben. Er ist dringend darauf angewiesen. Sonst beklagt er sich bei Jahwe über dich, und du bist schuldig geworden. See the chapterLutherbibel 191215 sondern sollst ihm seinen Lohn des Tages geben, daß die Sonne nicht darüber untergehe (denn er ist dürftig und erhält seine Seele damit), auf daß er nicht wider dich den HERRN anrufe und es dir Sünde sei. See the chapterDarby Unrevidierte Elberfelder15 An seinem Tage sollst du ihm seinen Lohn geben, und die Sonne soll nicht darüber untergehen; denn er ist dürftig, und er sehnt sich danach: Damit er nicht über dich zu Jehova schreie, und Sünde an dir sei. See the chapterElberfelder 187115 An seinem Tage sollst du ihm seinen Lohn geben, und die Sonne soll nicht darüber untergehen; denn er ist dürftig, und er sehnt sich danach: damit er nicht über dich zu Jehova schreie, und Sünde an dir sei. See the chapterHoffnung für alle15 Sie sind dringend auf ihren Lohn angewiesen. Darum gebt ihnen jeden Tag noch vor Sonnenuntergang ihr Geld. Sonst werden sie sich beim Herrn über euch beklagen, und ihr habt Schuld auf euch geladen. See the chapterDie Heilige Schrift (Schlachter 1951)15 Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich darnach; riefe er aber deinetwegen den HERRN an, so würde es dir für Sünde gelten. See the chapter |
Und ich werde euch nahen zum Gericht und werde ein schneller Zeuge sein gegen die Zauberer und gegen die Ehebrecher und gegen die falsch Schwörenden und gegen die, die den Tagelöhner im Lohn, die Witwe und die Waise bedrücken und das Recht des Fremden beugen, und mich nicht fürchten, spricht der HERR der Heerscharen.