Sprüche 18:5 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker5 Daß man für den Gottlosen Partei nimmt, ist ein übles Ding, - daß man den, der Recht hat, im Gericht hinwegstößt. See the chapterVers anzeigenbibel heute5 Es ist nicht gut, Partei für den Schuldigen zu nehmen und dem Gerechten sein Recht zu verweigern. See the chapterLutherbibel 19125 Es ist nicht gut, die Person des Gottlosen achten, zu beugen den Gerechten im Gericht. See the chapterDarby Unrevidierte Elberfelder5 Es ist nicht gut, die Person des Gesetzlosen anzusehen, um den Gerechten zu beugen im Gericht. See the chapterElberfelder 18715 Es ist nicht gut, die Person des Gesetzlosen anzusehen, um den Gerechten zu beugen im Gericht. See the chapterElberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)5 Es ist nicht gut, die Person des Gottlosen anzusehen, um den Gerechten im Gericht zu beugen. See the chapter |