Römer 7:3 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker3 So lange also der Mann lebt, heißt sie Ehebrecherin, wenn sie einem anderen Mann zu eigen wird; stirbt der Mann, so ist sie frei vom Gesetz, derart daß sie nicht mehr Ehebrecherin ist, wenn sie einem andern Mann zu eigen wird. See the chapterVers anzeigenbibel heute3 Wenn sie sich also zu Lebzeiten ihres Mannes mit einem anderen einlässt, gilt sie als Ehebrecherin. Stirbt aber der Mann, ist sie nicht mehr durch das Gesetz gebunden. Es steht ihr frei, einen anderen zu heiraten. Sie wird deswegen nicht zur Ehebrecherin. See the chapterLutherbibel 19123 Wo sie nun eines andern Mannes wird, solange der Mann lebt, wird sie eine Ehebrecherin geheißen; so aber der Mann stirbt, ist sie frei vom Gesetz, daß sie nicht eine Ehebrecherin ist, wo sie eines andern Mannes wird. See the chapterDarby Unrevidierte Elberfelder3 So wird sie denn, während der Mann lebt, eine Ehebrecherin geheißen, wenn sie eines anderen Mannes wird; wenn aber der Mann gestorben ist, ist sie frei von dem Gesetz, so daß sie nicht eine Ehebrecherin ist, wenn sie eines anderen Mannes wird. See the chapterElberfelder 18713 So wird sie denn, während der Mann lebt, eine Ehebrecherin geheißen, wenn sie eines anderen Mannes wird; wenn aber der Mann gestorben ist, ist sie frei von dem Gesetz, so daß sie nicht eine Ehebrecherin ist, wenn sie eines anderen Mannes wird. See the chapterElberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)3 So wird sie denn, während der Mann lebt, eine Ehebrecherin genannt, wenn sie eines anderen Mannes wird; wenn aber der Mann gestorben ist, ist sie frei von dem Gesetz, so dass sie nicht eine Ehebrecherin ist, wenn sie eines anderen Mannes wird. See the chapter |