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Römer 7:3 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

3 So lange also der Mann lebt, heißt sie Ehebrecherin, wenn sie einem anderen Mann zu eigen wird; stirbt der Mann, so ist sie frei vom Gesetz, derart daß sie nicht mehr Ehebrecherin ist, wenn sie einem andern Mann zu eigen wird.

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bibel heute

3 Wenn sie sich also zu Lebzeiten ihres Mannes mit einem anderen einlässt, gilt sie als Ehebrecherin. Stirbt aber der Mann, ist sie nicht mehr durch das Gesetz gebunden. Es steht ihr frei, einen anderen zu heiraten. Sie wird deswegen nicht zur Ehebrecherin.

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Lutherbibel 1912

3 Wo sie nun eines andern Mannes wird, solange der Mann lebt, wird sie eine Ehebrecherin geheißen; so aber der Mann stirbt, ist sie frei vom Gesetz, daß sie nicht eine Ehebrecherin ist, wo sie eines andern Mannes wird.

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Darby Unrevidierte Elberfelder

3 So wird sie denn, während der Mann lebt, eine Ehebrecherin geheißen, wenn sie eines anderen Mannes wird; wenn aber der Mann gestorben ist, ist sie frei von dem Gesetz, so daß sie nicht eine Ehebrecherin ist, wenn sie eines anderen Mannes wird.

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Elberfelder 1871

3 So wird sie denn, während der Mann lebt, eine Ehebrecherin geheißen, wenn sie eines anderen Mannes wird; wenn aber der Mann gestorben ist, ist sie frei von dem Gesetz, so daß sie nicht eine Ehebrecherin ist, wenn sie eines anderen Mannes wird.

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Elberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)

3 So wird sie denn, während der Mann lebt, eine Ehebrecherin genannt, wenn sie eines anderen Mannes wird; wenn aber der Mann gestorben ist, ist sie frei von dem Gesetz, so dass sie nicht eine Ehebrecherin ist, wenn sie eines anderen Mannes wird.

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Römer 7:3
12 Querverweise  

Du sollst nicht ehebrechen.


Und wenn jemand Ehebruch treibt mit einem Eheweibe, wenn jemand Ehebruch treibt mit dem Weibe seines Nächsten, soll sowohl der Ehebrecher als die Ehebrecherin mit dem Tode bestraft werden.


Ich aber sage euch: jeder, der sein Weib entläßt, ausgenommen den Fall der Unzucht, macht, daß sie die Ehe bricht, und wer eine Entlassene heiratet, der bricht die Ehe.


Die verheiratete Frau ist gesetzlich an den lebenden Mann gebunden; wenn aber der Mann stirbt, so ist sie ausgethan aus dem Mannesrecht.


Demgemäß seid nun auch ihr, meine Brüder, getötet für das Gesetz mittelst des Leibes des Christus, um einem anderen zu eigen zu werden, dem der von den Toten auferweckt ward, damit wir Gott Frucht bringen.


Sie antwortete: Mögest du mir gnädig gesinnt sein, mein Herr! Denn du hast mich getröstet und hast deiner Magd freundlich zugesprochen, obwohl ich nicht einmal einer deiner Mägde gleich bin.


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