Richter 19:1 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker1 Es begab sich aber zu jener Zeit - es gab nämlich noch keinen König in Israel -, da hielt sich ein levitischer Mann im Innern des Gebirges Ephraim als Fremdling auf; der nahm sich ein Mädchen aus Bethlehem in Juda zum Kebsweibe. See the chapterVers anzeigenbibel heute1 Zu dieser Zeit, als es in Israel noch keinen König gab, lebte ganz im Norden des Gebirges Efraïm ein Levit, der sich eine Nebenfrau aus Bethlehem in Juda genommen hatte. See the chapterLutherbibel 19121 Zu der Zeit war kein König in Israel. Und ein levitischer Mann war Fremdling an der Seite des Gebirges Ephraim und hatte sich ein Kebsweib genommen von Bethlehem-Juda. See the chapterDarby Unrevidierte Elberfelder1 Und es geschah in jenen Tagen, als kein König in Israel war, daß sich ein levitischer Mann an der äußersten Seite des Gebirges Ephraim aufhielt; und er nahm sich ein Kebsweib aus Bethlehem-Juda. See the chapterElberfelder 18711 Und es geschah in jenen Tagen, als kein König in Israel war, daß sich ein levitischer Mann an der äußersten Seite des Gebirges Ephraim aufhielt; und er nahm sich ein Kebsweib aus Bethlehem-Juda. See the chapterElberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)1 Und es geschah in jenen Tagen, als kein König in Israel war, dass sich ein levitischer Mann an der äußersten Seite des Gebirges Ephraim aufhielt; und er nahm sich eine Nebenfrau aus Bethlehem-Juda. See the chapter |
Als nun David nach Jerusalem in seinen Palast gelangt war, ließ er die zehn Kebsweiber, die er zur Bewachung des Palastes zurückgelassen hatte, in ein besonderes Haus bringen und versorgte sie, jedoch ohne ihnen beizuwohnen. So lebten sie abgeschlossen bis an ihren Tod, bei Lebzeiten schon im Witwenstande.
Am Abend begab sie sich hinein und am Morgen kehrte sie zurück, nunmehr ins zweite Frauenhaus, unter die Obhut Saasgas', des königlichen Kämmerers, des Aufsehers über die Kebsweiber; sie durfte dann nicht wieder zum Könige kommen, außer wenn der König Gefallen an ihr gefunden hatte, und sie ausdrücklich berufen wurde.