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Nehemia 10:31 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

31 nämlich, daß wir weder unsere Töchter den heidnischen Bewohnern des Landes zu Weibern geben, noch ihre Töchter an unsere Söhne verheiraten wollten;

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bibel heute

31 "Wir verpflichten uns, unsere Töchter nicht in fremde Volksgruppen im Land zu verheiraten und von ihnen keine Frauen für unsere Söhne zu nehmen.

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Lutherbibel 1912

31 auch wenn die Völker im Lande am Sabbattage bringen Ware und allerlei Getreide zu verkaufen, daß wir nichts von ihnen nehmen wollten am Sabbat und den Heiligen Tagen; und daß wir das siebente Jahr von aller Hand Beschwerung freilassen wollten.

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Darby Unrevidierte Elberfelder

31 und daß, wenn die Völker des Landes am Sabbathtage Waren und allerlei Getreide zum Verkauf brächten, wir es ihnen am Sabbath oder an einem anderen heiligen Tage nicht abnehmen wollten; und daß wir im siebten Jahre das Land brach liegen lassen und auf das Darlehn einer jeden Hand verzichten wollten.

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Elberfelder 1871

31 und daß, wenn die Völker des Landes am Sabbathtage Waren und allerlei Getreide zum Verkauf brächten, wir es ihnen am Sabbath oder an einem anderen heiligen Tage nicht abnehmen wollten; und daß wir im siebten Jahre das Land brach liegen lassen und auf das Darlehn einer jeden Hand verzichten wollten.

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Elberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)

31 und dass wir unsere Töchter den Völkern des Landes nicht geben, noch ihre Töchter für unsere Söhne nehmen wollten;

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Nehemia 10:31
24 Querverweise  

damit das Wort Jahwes, das er durch den Mund Jeremias geredet, in Erfüllung ginge, "bis das Land seine Ruhezeiten ersetzt bekommen hatte; die ganze Zeit hindurch, in der es wüste lag, hatte es Ruhe", bis siebzig Jahre voll waren.


Auch besuchte ich zu jener Zeit die Juden, welche Weiber aus Asdod, Ammoniterinnen und Moabiterinnen heimgeführt hatten.


Und nun müssen wir von euch hören, daß ihr all' dieses große Unrecht begeht, euch an unserem Gotte zu versündigen, indem ihr ausländische Weiber heimführt?


Am ersten Tag aber sollt ihr eine Festversammlung beim Heiligtum und am siebenten Tag eine Festversammlung beim Heiligtum halten. An ihnen soll ganz und gar keine Arbeit verrichtet werden; nur was ein jeder zur Nahrung braucht, darf von euch zubereitet werden.


Aber der siebente Tag ist ein Jahwe, deinem Gotte, geweihter Sabbat; da sollst du gar kein Geschäft verrichten, weder du selbst, noch dein Sohn oder deine Tochter, dein Sklave noch deine Sklavin, noch dein Hausvieh, noch der Fremde, der sich in deinen Ortschaften aufhält.


Auch würdet ihr ihre Töchter für eure Söhne freien; wenn dann ihre Töchter ihren Göttern dienend Abgötterei trieben, so würden sie auch deine Söhne zu der gleichen Abgötterei verführen.


Ist nicht vielmehr das ein Fasten, wie ich es haben will: ungerechte Fesseln abnehmen, die Bande des Joches lösen, Zerschlagene frei ausgehen lassen und jegliches Joch sprengen,


Und es soll euch als eine Satzung für alle Zeiten gelten: Im siebenten Monat, am zehnten des Monats, müßt ihr euch kasteien und dürft ihr gar kein Geschäft verrichten, der Landeseingeborne, wie der Fremde, der sich unter euch aufhält.


Und ihr sollt an eben diesem Tag ausrufen - ihr sollt Festversammlung am Heiligtum abhalten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten. Das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt in allen euren Wohnsitzen von Geschlecht zu Geschlecht.


Sechs Tage hindurch darf Arbeit verrichtet werden, aber der siebente Tag ist ein Tag unbedingter Ruhe, mit Festversammlung am Heiligtum; da dürft ihr keinerlei Arbeit verrichten in allen euren Wohnsitzen - es ist ein Ruhetag für Jahwe.


Und vergib uns unsere Schulden, wie auch wir vergeben haben unsern Schuldnern.


So soll euch nun niemand richten über Speise oder Trank, oder in betreff eines Festes, oder Neumonds oder Sabbats.


Denn das Gericht ist unbarmherzig gegen den, der nicht Barmherzigkeit thut. Barmherzigkeit darf herabsehen auf das Gericht.


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