Nehemia 10:30 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker30 schlossen sich ihren Brüdern, den Vornehmen, an und nahmen Eid und Schwur auf sich, daß sie nach dem Gesetze Gottes, das durch Mose, den Knecht Gottes, übermittelt ist, wandeln und alle Gebote, Ordnungen und Satzungen Jahwes, unseres Herrn, beobachten und halten wollten, See the chapterVers anzeigenbibel heute30 Zusammen mit ihren Vorstehern legten sie einen Eid ab, das Gesetz, das Gott uns durch Mose, seinen Diener, gegeben hat, und alle Gebote, Vorschriften und Anweisungen Jahwes, unseres Herrn, zu befolgen. See the chapterLutherbibel 191230 und daß wir den Völkern im Lande unsere Töchter nicht geben noch ihre Töchter unsern Söhnen nehmen wollten; See the chapterDarby Unrevidierte Elberfelder30 und daß wir unsere Töchter den Völkern des Landes nicht geben, noch ihre Töchter für unsere Söhne nehmen wollten; See the chapterElberfelder 187130 und daß wir unsere Töchter den Völkern des Landes nicht geben, noch ihre Töchter für unsere Söhne nehmen wollten; See the chapterElberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)30 schlossen sich ihren Brüdern, den Vornehmen unter ihnen, an und traten in Eid und Schwur, nach dem Gesetz Gottes, das durch Mose, den Knecht Gottes, gegeben worden ist, zu wandeln und alle Gebote des HERRN, unseres Herrn, und seine Rechte und seine Satzungen zu beobachten und zu tun; See the chapter |
Sodann trat der König an die Säule und übernahm die Verpflichtung vor Jahwe, daß sie Jahwe nachwandeln und seine Gebote, Zeugnisse und Satzungen von ganzem Herzen und von ganzer Seele beobachten wollten, um so die Worte dieses Bundesgesetzes, die in diesem Buche geschrieben standen, in Kraft treten zu lassen. Und alles Volk trat in den Bund.
Sodann stellte sich der König auf seinen Standort und übernahm die Verpflichtung vor Jahwe, daß sie Jahwe nachwandeln und seine Gebote, Zeugnisse und Satzungen von ganzem Herzen und von ganzer Seele beobachten wollten, um so die Worte des Bundesgesetzes, die in diesem Buche geschrieben standen, zu befolgen.