Josua 20:6 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker6 Und er soll in selbiger Stadt bleiben, bis er zum Behufe seiner Aburteilung vor der Gemeinde gestanden hat - bis zum Tode des Hohenpriesters, der zu dieser Zeit vorhanden sein wird. Alsdann mag der Totschläger wieder in seine Stadt und sein Haus, die Stadt, aus der er geflohen war, zurückkehren. See the chapterVers anzeigenbibel heute6 Wenn seine Angaben vom Gericht der Gemeinschaft bestätigt wurden, soll er bis zum Tod des Hohen Priesters in dieser Stadt bleiben. Dann kann er in seine Heimatstadt, aus der er geflohen ist, zurückkehren." See the chapterLutherbibel 19126 So soll er in der Stadt wohnen, bis daß er stehe vor der Gemeinde vor Gericht, und bis daß der Hohepriester sterbe, der zur selben Zeit sein wird. Alsdann soll der Totschläger wiederkommen in seine Stadt und in sein Haus, zur Stadt, davon er geflohen ist. See the chapterDarby Unrevidierte Elberfelder6 Und er soll in jener Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde zu Gericht gestanden hat, bis zum Tode des Hohenpriesters, der in jenen Tagen sein wird; alsdann mag der Totschläger zurückkehren und in seine Stadt und in sein Haus kommen, in die Stadt, aus welcher er geflohen ist. - See the chapterElberfelder 18716 Und er soll in jener Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde zu Gericht gestanden hat, bis zum Tode des Hohenpriesters, der in jenen Tagen sein wird; alsdann mag der Totschläger zurückkehren und in seine Stadt und in sein Haus kommen, in die Stadt, aus welcher er geflohen ist. - See the chapterElberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)6 Und er soll in jener Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde zu Gericht gestanden hat, bis zum Tod des Hohenpriesters, der in jenen Tagen sein wird; dann mag der Totschläger zurückkehren und in seine Stadt und in sein Haus kommen, in die Stadt, aus der er geflohen ist. See the chapter |