Biblia Todo Logo
Online-Bibel

- Anzeige -




Hiob 42:15 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

15 Und im ganzen Lande fand man keine so schönen Frauen wie Hiobs Töchter; und ihr Vater gab ihnen Erbteil unter ihren Brüdern.

See the chapter Kopieren


Vers anzeigen

bibel heute

15 Im ganzen Land gab es keine schöneren Frauen als Hiobs Töchter. Ihr Vater gab ihnen Erbbesitz wie ihren Brüdern.

See the chapter Kopieren

Lutherbibel 1912

15 Und wurden nicht so schöne Weiber gefunden in allen Landen wie die Töchter Hiobs. Und ihr Vater gab ihnen Erbteil unter ihren Brüdern.

See the chapter Kopieren

Darby Unrevidierte Elberfelder

15 Und so schöne Frauen wie die Töchter Hiobs wurden im ganzen Lande nicht gefunden. Und ihr Vater gab ihnen ein Erbteil inmitten ihrer Brüder.

See the chapter Kopieren

Elberfelder 1871

15 Und so schöne Frauen wie die Töchter Hiobs wurden im ganzen Lande nicht gefunden. Und ihr Vater gab ihnen ein Erbteil inmitten ihrer Brüder.

See the chapter Kopieren

Elberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)

15 Und so schöne Frauen wie die Töchter Hiobs wurden im ganzen Land nicht gefunden. Und ihr Vater gab ihnen ein Erbteil inmitten ihrer Brüder.

See the chapter Kopieren




Hiob 42:15
7 Querverweise  

die eine nannte er Täubchen, die zweite Kassia und die dritte Schminkbüchschen.


Darnach lebte Hiob noch hundert und vierzig Jahre und sah seine Kinder und Kindeskinder, vier Geschlechter.


Daß unsere Söhne in ihrer Jugend seien wie großgezogene Pflanzen, unsere Töchter wie Ecksäulen, die nach Tempel-Bauart ausgehauen sind,


Die Töchter Zelophhads haben recht geredet; du sollst ihnen in der That Erbbesitz unter den Brüdern ihres Vaters geben und sollst den ihrem Vater zukommenden Erbbesitz auf sie übergehen lassen.


In dieser Zeit ward Moses geboren, der gefiel Gott. Er wurde drei Monate lang im Hause seines Vaters aufgezogen.


Bringt drei Männer von jedem Stamme, so will ich sie aussenden, damit sie sich aufmachen und im Land umherziehen, es mit Rücksicht auf ihren Bedarf an Erbbesitz schriftlich aufnehmen und wieder zu mir kommen;


Folgen Sie uns:

Anzeige


Anzeige