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Hesekiel 48:21 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

21 Was noch übrig ist, soll dem Fürsten gehören, auf beiden Seiten der heiligen Hebe und des Grundbesitzes der Stadt, ostwärts neben den 25000 Ellen bis zur Ostgrenze und westwärts neben den 25000 Ellen bis zur Westgrenze, entsprechend den Stammesanteilen; das gehört dem Fürsten, und die heilige Hebe und das Tempelheiligtum soll mitten darin liegen.

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bibel heute

21 Das Gebiet, das sich nach beiden Seiten an das geweihte Gebiet und den Grundbesitz der Stadt bis zur Ost- und Westgrenze anschließt, soll dem Fürsten gehören. Das geweihte Gebiet mit dem Heiligtum und dem Tempel liegt in seiner Mitte.

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Lutherbibel 1912

21 Was aber noch übrig ist auf beiden Seiten neben dem abgesonderten heiligen Teil und neben der Stadt Teil, nämlich fünfundzwanzigtausend Ruten gegen Morgen und gegen Abend neben den Teilen der Stämme, das soll alles dem Fürsten gehören. Aber der abgesonderte Teil und das Haus des Heiligtums soll mitteninnen sein.

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Darby Unrevidierte Elberfelder

21 Und das Übrige soll dem Fürsten gehören; auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs der fünfundzwanzigtausend Ruten des Hebopfers bis zur Ostgrenze, und gegen Westen längs der fünfundzwanzigtausend, nach der Westgrenze hin, gleichlaufend den Stammteilen, soll dem Fürsten gehören. Und das heilige Hebopfer und das Heiligtum des Hauses soll in dessen Mitte sein.

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Elberfelder 1871

21 Und das Übrige soll dem Fürsten gehören; auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs der 25000 Ruten des Hebopfers bis zur Ostgrenze, und gegen Westen längs der 25000, nach der Westgrenze hin, gleichlaufend den Stammteilen soll dem Fürsten gehören. Und das heilige Hebopfer und das Heiligtum des Hauses soll in dessen Mitte sein.

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Elberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)

21 Und das Übrige soll dem Fürsten gehören; auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs der 25.000 Ruten des Hebopfers bis zur Ostgrenze, und nach Westen längs der 25.000, nach der Westgrenze hin, gleichlaufend den Stammteilen, soll dem Fürsten gehören. Und das heilige Hebopfer und das Heiligtum des Hauses soll in dessen Mitte sein.

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Hesekiel 48:21
8 Querverweise  

Und mein Knecht David soll König über sie sein, und sie alle sollen einen Hirten haben und sollen nach meinen Ordnungen wandeln und meine Satzungen beobachten und nach ihnen thun.


Und folgenden soll die heilige Hebe gehören: den Priestern ein Bezirk nach Norden 25000 Ellen, nach Westen 10000 Ellen, nach Osten 10000 Ellen und nach Süden 25000 Ellen. Und das Heiligtum Jahwes soll mitten darin liegen.


Insgesamt also sollt ihr als Hebe 25000 Ellen ins Geviert abgeben: die heilige Hebe nebst dem Grundbesitze der Stadt.


Und vom Grundbesitze der Leviten und vom Grundbesitze der Stadt an, der mitten zwischen dem liegt, was dem Fürsten gehören soll, soll alles, was zwischen dem Gebiete von Juda und dem von Benjamin liegt, dem Fürsten gehören.


Neben Juda, von der Ostseite bis zur Westseite, soll die Landhebe liegen, die ihr abzugeben habt, 25000 Ellen breit und so lang, wie ein jeder der Stammesanteile, von der Ostseite bis zur Westseite; und das Heiligtum soll in seiner Mitte liegen.


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