Hesekiel 46:17 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker17 Wenn er aber von seinem Grundbesitz einem seiner Diener ein Geschenk macht, so soll es diesem nur bis zum Jahre der Freilassung gehören. Dann aber soll es wieder an den Fürsten zurückfallen; der Grundbesitz seiner Söhne jedoch soll diesen verbleiben. See the chapterVers anzeigenbibel heute17 Schenkt er es aber einem seiner Beamten, dann gehört es diesem nur bis zum nächsten Erlassjahr und kommt dann an den Fürsten zurück. Nur bei seinen Söhnen verbleibt es als Erbbesitz. See the chapterLutherbibel 191217 Wo er aber seiner Knechte einem von seinem Erbteil etwas schenkt, das sollen sie besitzen bis aufs Freijahr und soll alsdann dem Fürsten wieder heimfallen; denn sein Teil soll allein auf seine Söhne erben. See the chapterDarby Unrevidierte Elberfelder17 Wenn er aber einem seiner Knechte ein Geschenk von seinem Erbteil gibt, so soll es demselben bis zum Freijahre gehören, und dann wieder an den Fürsten kommen; es ist ja sein Erbteil: seinen Söhnen, ihnen soll es gehören. See the chapterElberfelder 187117 Wenn er aber einem seiner Knechte ein Geschenk von seinem Erbteil gibt, so soll es demselben bis zum Freijahre gehören, und dann wieder an den Fürsten kommen; es ist ja sein Erbteil: seinen Söhnen, ihnen soll es gehören. See the chapterElberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)17 Wenn er aber einem seiner Knechte ein Geschenk von seinem Erbteil gibt, so soll es demselben bis zum Freijahr gehören und dann wieder an den Fürsten kommen; es ist ja sein Erbteil: seinen Söhnen, ihnen soll es gehören. See the chapter |