Esther 4:11 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker
11 Alle Diener des Königs und die Leute in den Provinzen des Königs wissen, daß für jedermann, es sei Mann oder Weib, der sich zum König in den inneren Vorhof hineinbegiebt, ohne gerufen zu sein, ein und dasselbe Gesetz gilt, nämlich, daß man ihn tötet, mit einziger Ausnahme dessen, dem der König sein goldenes Scepter entgegenstreckt, damit er am Leben bleibe. ich aber bin seit nunmehr dreißig Tagen nicht mehr berufen worden, zum Könige zu kommen.
11 "Alle Diener des Königs und alle seine Untertanen in den Provinzen kennen das unumstößliche Gesetz: Wer ungerufen zum König in den inneren Hof kommt, wird hingerichtet, egal ob Mann oder Frau. Nur wenn der König ihm das goldene Zepter entgegenstreckt, darf er am Leben bleiben. Und ich bin schon seit 30 Tagen nicht mehr zum König hineingerufen worden."
11 Es wissen alle Knechte des Königs und das Volk in den Landen des Königs, daß, wer zum König hineingeht inwendig in den Hof, er sei Mann oder Weib, der nicht gerufen ist, der soll stracks nach dem Gebot sterben; es sei denn, daß der König das goldene Zepter gegen ihn recke, damit er lebendig bleibe. Ich aber bin nun in dreißig Tagen nicht gerufen, zum König hineinzukommen.
11 Alle Knechte des Königs und das Volk der Landschaften des Königs wissen, daß für einen jeden, Mann und Weib, der zu dem König in den inneren Hof hineingeht, ohne daß er gerufen wird, ein Gesetz gilt, nämlich daß er getötet werde; denjenigen ausgenommen, welchem der König das goldene Zepter entgegenreicht, daß er am Leben bleibe; ich aber bin seit nunmehr dreißig Tagen nicht gerufen worden, um zu dem König hineinzugehen.
11 Alle Knechte des Königs und das Volk der Landschaften des Königs wissen, daß für einen jeden, Mann und Weib, der zu dem König in den inneren Hof hineingeht, ohne daß er gerufen wird, ein Gesetz gilt, nämlich daß er getötet werde; denjenigen ausgenommen, welchem der König das goldene Scepter entgegenreicht, daß er am Leben bleibe; ich aber bin seit nunmehr dreißig Tagen nicht gerufen worden, um zu dem König hineinzugehen.
11 Alle Knechte des Königs und das Volk der Landschaften des Königs wissen, dass für jeden, Mann und Frau, der zu dem König in den inneren Hof hineingeht, ohne dass er gerufen wird, ein Gesetz gilt, nämlich dass er getötet werde; denjenigen ausgenommen, dem der König das goldene Zepter entgegenreicht, dass er am Leben bleibe; ich aber bin schon seit 30 Tagen nicht gerufen worden, um zu dem König hineinzugehen.
Wenn es dem Könige recht ist, so möge ein königlicher Erlaß von ihm ausgehen und unter den Gesetzen der Perser und Meder aufgezeichnet werden, so daß er nicht aufgehoben werden kann: daß Vasthi nicht mehr vor dem König Ahasveros erscheinen dürfe, und ihr Königtum gebe der König einer anderen, die besser ist, als sie.
Am Abend begab sie sich hinein und am Morgen kehrte sie zurück, nunmehr ins zweite Frauenhaus, unter die Obhut Saasgas', des königlichen Kämmerers, des Aufsehers über die Kebsweiber; sie durfte dann nicht wieder zum Könige kommen, außer wenn der König Gefallen an ihr gefunden hatte, und sie ausdrücklich berufen wurde.
Da fragte der König: Wer ist im Vorhofe? gerade als Haman den äußeren Vorhof des königlichen Palastes betreten hatte, um den König zu bitten, daß man Mardachai an den Galgen hängen lassen solle, den er für ihn hergerichtet hatte.
Denn wenn ihr mir den Traum nicht anzugeben wißt, so bleibt es bei dem Urteilsspruch über euch, da ihr euch nur verabredet habt, mich zu belügen und zu betrügen, bis die Zeiten sich ändern. Darum sagt mir den Traum, damit ich erkenne, daß ihr mir auch zu sagen wißt, was er bedeutet.
Die Männer ebenso, einsichtsvoll die Ehe führend, dem weiblichen als dem schwächeren Gefäß Rücksicht zollend, als die auch Miterben der Gnade des Lebens sind, auf daß eure Gebete nicht gestört werden.