Daniel 9:24 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker24 Siebzig Wochen sind über dein Volk und über deine heilige Stadt verhängt, um den Frevel zu Ende zu führen und das Maß der Sünde vollzumachen, um die Missethat zu sühnen und ewige Gerechtigkeit herbeizuführen, die prophetischen Offenbarungen zu besiegeln und ein Hochheiliges wieder zu weihen. See the chapterVers anzeigenbibel heute24 Siebzig Jahrwochen müssen für dein Volk und die Heilige Stadt vergehen, bis der Aufruhr gegen Gott zum Abschluss gebracht, die Macht der Sünde gebrochen und die Schuld gesühnt ist, bis eine ewige Gerechtigkeit herbeigeführt, die Prophetie endgültig bestätigt und der Höchstheilige gesalbt ist. See the chapterLutherbibel 191224 Siebzig Wochen sind bestimmt über dein Volk und über die heilige Stadt, so wird dem Übertreten gewehrt und die Sünde abgetan und die Missetat versöhnt und die ewige Gerechtigkeit gebracht und die Gesichte und Weissagung versiegelt und ein Hochheiliges gesalbt werden. See the chapterDarby Unrevidierte Elberfelder24 Siebzig Wochen sind über dein Volk und über deine heilige Stadt bestimmt, um die Übertretung zum Abschluß zu bringen und den Sünden ein Ende zu machen, und die Ungerechtigkeit zu sühnen und eine ewige Gerechtigkeit einzuführen, und Gesicht und Propheten zu versiegeln, und ein Allerheiligstes zu salben. See the chapterElberfelder 187124 Siebzig Wochen sind über dein Volk und über deine heilige Stadt bestimmt, um die Übertretung zum Abschluß zu bringen und den Sünden ein Ende zu machen, und die Ungerechtigkeit zu sühnen und eine ewige Gerechtigkeit einzuführen, und Gesicht und Propheten zu versiegeln, und ein Allerheiligstes zu salben. See the chapterElberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)24 70 Wochen sind über dein Volk und über deine heilige Stadt bestimmt, um die Übertretung zum Abschluss zu bringen und den Sünden ein Ende zu machen und die Ungerechtigkeit zu sühnen und eine ewige Gerechtigkeit einzuführen und Gesicht und Propheten zu versiegeln und ein Allerheiligstes zu salben. See the chapter |