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5. Mose 27:24 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

24 Verflucht ist, wer seinen Nächsten heimlich erschlägt! Und das ganze Volk soll sprechen: So sei es!

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bibel heute

24 'Verflucht ist, wer seinen Nächsten heimlich erschlägt!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!'

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Lutherbibel 1912

24 Verflucht sei, wer seinen Nächsten heimlich erschlägt! Und alles Volk soll sagen: Amen.

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Darby Unrevidierte Elberfelder

24 Verflucht sei, wer seinen Nächsten im Geheimen erschlägt! Und das ganze Volk sage: Amen!

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Elberfelder 1871

24 Verflucht sei, wer seinen Nächsten im Geheimen erschlägt! und das ganze Volk sage: Amen!

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Elberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)

24 Verflucht sei, wer seinen Nächsten im geheimen erschlägt! Und das ganze Volk sage: Amen!

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5. Mose 27:24
12 Querverweise  

Dabei aber gab Absalom seiner Dienerschaft den Befehl: Seht zu, wenn Amnon vom Weine guter Dinge geworden ist, und ich euch zurufe: Haut Amnon nieder! - so bringt ihn um! Seid unbesorgt: ich habe euch ja den Befehl gegeben - seig mutig und zeigt euch als wackere Männer!


Als nun Abner nach Hebron zurückkam, nahm ihn Joab beiseite in einen Winkel des Thors, um vertraulich mit ihm zu reden, und stach ihn hier in den Leib, daß er starb - zur Rache für das Blut seines Bruders Asahel.


Weiter aber weißt du selbst, was mir Joab, der Sohn der Zeruja, angethan, wie er an den beiden Obersten über die Heere Israels, Abner, dem Sohne Ners, und Amasa, dem Sohne Jethers, gehandelt hat, indem er sie ermordete und so mitten im Frieden eine blutige kriegsthat beging, indem er Blut, wie man's im Kriege vergießt, an den Gürtel brachte, der um seine Lenden war, und an die Schuhe, die er an den Füßen trug.


Du sollst nicht morden.


Wenn jemand irgend einen Menschen erschlägt, soll er mit dem Tode bestraft werden.


Wenn jemand einen Menschen erschlägt, so soll man auf Grund der Aussage von Zeugen den Mörder hinrichten; doch soll auf die Aussage nur eines Zeugen hin niemand zum Tode verurteilt werden.


Ihr dürft aber kein Lösegeld annehmen für das Leben des Mörders, der des Todes schuldig ist, vielmehr soll er mit dem Tode bestraft werden.


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