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5. Mose 21:14 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

14 Wenn sie dir aber nicht mehr gefällt, so hast du sie ganz frei zu geben und darfst sie keinesfalls um Geld verkaufen. Du darfst dich nicht gewaltthätig gegen sie erzeigen, weil du sie geschwächt hast.

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bibel heute

14 Sollte sie dir nicht mehr gefallen, musst du sie freigeben. Du darfst sie nicht als Sklavin verkaufen oder selbst als Sklavin behalten, weil du ihr Gewalt angetan hast.

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Lutherbibel 1912

14 Wenn du aber nicht mehr Lust zu ihr hast, so sollst du sie gehen lassen, wohin sie will, und nicht um Geld verkaufen noch versetzen, darum daß du sie gedemütigt hast.

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Darby Unrevidierte Elberfelder

14 Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie nach ihrem Wunsche entlassen; aber du darfst sie keineswegs um Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, darum daß du sie geschwächt hast.

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Elberfelder 1871

14 Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie nach ihrem Wunsche entlassen; aber du darfst sie keineswegs um Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, darum daß du sie geschwächt hast.

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Elberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)

14 Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie nach ihrem Wunsch entlassen; aber du darfst sie keineswegs um Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, weil du sie geschwächt hast.

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5. Mose 21:14
7 Querverweise  

da erblickte sie Sichem, der Sohn des Heviters Hemor, des Landesfürsten; der ergriff sie, wohnte ihr bei und vergewaltigte sie.


Wenn ein Mann zwei Frauen hat, von denen er die eine bevorzugt, die andere aber zurücksetzt, und beide ihm Söhne gebären, die bevorzugte wie die zurückgesetzte, und der erstgeborne Sohn von der zurückgesetzten stammt,


auch sollen sie ihm eine Geldbuße von hundert Silbersekeln auferlegen, um sie dem Vater der jungen Frau einzuhändigen. Denn er hat eine israelitische Jungfrau in bösen Ruf gebracht und er soll sie zur Frau behalten und sein Leben lang nicht das Recht haben, sich von ihr zu scheiden.


so sollt ihr sie beide zum Thore der betreffenden Stadt hinausführen und sie zu Tode steinigen, das Mädchen, weil sie nicht, wie sie in der Stadt konnte, um Hilfe geschrieen hat, und den Mann, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. So sollst du das Böse aus deiner Mitte hinwegtilgen.


so hat der Mann, der ihr beigewohnt hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Silbersekel zu bezahlen; sie aber soll ihm als Frau angehören, weil er sie geschwächt hat, und er soll sein Leben lang nicht das Recht haben, sich von ihr zu scheiden.


Da ist ja meine jungfräuliche Tochter und sein Kebsweib; die will ich euch herausgeben, und ihr mögt ihnen Gewalt anthun und mit ihnen verfahren, wie es euch gutdünkt. Aber an diesem Manne dürft ihr eine derartige Schandthat nicht verüben!


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