5. Mose 21:14 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker14 Wenn sie dir aber nicht mehr gefällt, so hast du sie ganz frei zu geben und darfst sie keinesfalls um Geld verkaufen. Du darfst dich nicht gewaltthätig gegen sie erzeigen, weil du sie geschwächt hast. See the chapterVers anzeigenbibel heute14 Sollte sie dir nicht mehr gefallen, musst du sie freigeben. Du darfst sie nicht als Sklavin verkaufen oder selbst als Sklavin behalten, weil du ihr Gewalt angetan hast. See the chapterLutherbibel 191214 Wenn du aber nicht mehr Lust zu ihr hast, so sollst du sie gehen lassen, wohin sie will, und nicht um Geld verkaufen noch versetzen, darum daß du sie gedemütigt hast. See the chapterDarby Unrevidierte Elberfelder14 Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie nach ihrem Wunsche entlassen; aber du darfst sie keineswegs um Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, darum daß du sie geschwächt hast. See the chapterElberfelder 187114 Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie nach ihrem Wunsche entlassen; aber du darfst sie keineswegs um Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, darum daß du sie geschwächt hast. See the chapterElberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)14 Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie nach ihrem Wunsch entlassen; aber du darfst sie keineswegs um Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, weil du sie geschwächt hast. See the chapter |