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5. Mose 16:4 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

4 Sieben Tage lang darf sich in deinem ganzen Bereiche kein Sauerteig bei dir vorfinden, und von dem Fleische, das du am ersten Tag am Abend opferst, darf nichts über Nacht bis zum Morgen bleiben.

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bibel heute

4 Sieben Tage lang soll nichts, was mit Sauerteig zubereitet wurde, bei euch und in eurem ganzen Wohngebiet gesehen werden! Auch von dem Fleisch, das du am Abend des ersten Tages schlachtest, soll nichts bis zum nächsten Morgen übrig bleiben.

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Lutherbibel 1912

4 Es soll in sieben Tagen kein Sauerteig gesehen werden in allen deinen Grenzen und soll auch nichts vom Fleisch, das des Abends am ersten Tage geschlachtet ist, über Nacht bleiben bis an den Morgen.

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Darby Unrevidierte Elberfelder

4 Und sieben Tage soll kein Sauerteig bei dir gesehen werden in deinem ganzen Gebiet; und von dem Fleische, das du am Abend schlachtest, am ersten Tage, soll nichts über Nacht bleiben bis an den Morgen. -

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Elberfelder 1871

4 Und sieben Tage soll kein Sauerteig bei dir gesehen werden in deinem ganzen Gebiet; und von dem Fleische, das du am Abend schlachtest, am ersten Tage, soll nichts über Nacht bleiben bis an den Morgen. -

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Elberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)

4 Und sieben Tage soll kein Sauerteig bei dir gesehen werden in deinem ganzen Gebiet; und von dem Fleisch, das du am Abend schlachtest, am ersten Tag, soll nichts über Nacht bleiben bis an den Morgen.

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5. Mose 16:4
9 Querverweise  

Auch sollt ihr nichts davon bis zum Morgen übrig lassen; was davon bis zum Morgen übrig bleibt, sollt ihr verbrennen.


Sieben Tage hindurch sollt ihr ungesäuertes Brot essen; bereits am ersten Tage sollt ihr den Sauerteig von eueren Wohnungen fern halten; denn wer irgend gesäuertes Brot genießt vom ersten Tag an bis zum siebenten, der soll weggetilgt werden aus Israel.


Und ihr sollt es aufbewahren bis zum vierzehnten Tage dieses Monats, und die gesamte Gemeinde Israel soll es schlachten gegen Abend.


Das Fleisch aber sollen sie in derselben Nacht essen und zwar gebraten; ungesäuerte Brote nebst bitteren Kräutern sollen sie dazu essen.


Ungesäuerte Brote sollen die sieben Tage hindurch gegessen werden, und es darf sich kein gesäuertes Brot und kein Sauerteig bei dir vorfinden in deinem ganzen Bereich.


Du sollst mir nicht zu gesäuerten Broten das Blut meines Opfers darbringen, und das Fett meines Festopfers soll nicht bis zum folgenden Tag aufbewahrt werrden.


Du sollst das Blut meiner Opfer nicht zu gesäuertem Brote schlachten, und das Opferfleich des Passahfestes soll nicht bis zum andern Morgen aufbehalten werden.


Ein anderes Gleichnis sagte er zu ihnen: Das Reich der Himmel ist gleich einem Sauerteig, den eine Frau nahm und legte ihn ein in drei Sat Weizenmehl, bis es ganz durchsäuert ward.


Du darfst das Passahopfer nicht in einer deiner Ortschaften feiern, die dir Jahwe, dein Gott, giebt;


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