5. Mose 16:16 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker16 Dreimal im Jahre soll alles, was männlich unter dir ist, vor Jahwe, deinem Gott, erscheinen, an der Stätte, die er erwählen wird, am Feste der ungesäuerten Brote, am Wochenfest und am Laubhüttenfest, und vor Jahwe soll man nicht mit leeren Händen erscheinen; See the chapterVers anzeigenbibel heute16 Dreimal im Jahr soll alles, was männlich ist, vor Jahwe, deinem Gott, erscheinen an dem Ort, den Jahwe auswählen wird: am Fest der ungesäuerten Brote, am Wochenfest und am Laubhüttenfest. Und man soll nicht mit leeren Händen vor Jahwe erscheinen. See the chapterLutherbibel 191216 Dreimal des Jahres soll alles, was männlich ist unter dir, vor dem HERR, deinem Gott, erscheinen, an der Stätte, die der HERR erwählen wird: aufs Fest der ungesäuerten Brote, aufs Fest der Wochen und aufs Fest der Laubhütten; sie sollen aber nicht leer vor dem HERRN erscheinen, See the chapterDarby Unrevidierte Elberfelder16 Dreimal im Jahre sollen alle deine Männlichen vor Jehova, deinem Gott, erscheinen an dem Orte, den er erwählen wird: Am Feste der ungesäuerten Brote und am Feste der Wochen und am Feste der Laubhütten; und man soll nicht leer vor Jehova erscheinen: See the chapterElberfelder 187116 Dreimal im Jahre sollen alle deine Männlichen vor Jehova, deinem Gott, erscheinen an dem Orte, den er erwählen wird: Am Feste der ungesäuerten Brote und am Feste der Wochen und am Feste der Laubhütten; und man soll nicht leer vor Jehova erscheinen: See the chapterElberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)16 Dreimal im Jahr sollen alle deine Männlichen vor dem HERRN, deinem Gott, erscheinen an dem Ort, den er erwählen wird: am Fest der ungesäuerten Brote und am Fest der Wochen und am Fest der Laubhütten; und man soll nicht leer vor dem HERRN erscheinen: See the chapter |
und daß sie in allen ihren Städten und zu Jerusalem folgenden Befehl ausrufen und verkündigen lassen sollten: Geht hinaus aufs Gebirge und holt euch Zweige vom Olivenbaum und Zweige vom wilden Ölbaum und Zweige von der Myrte und Zweige von Palmen und Zweige von dichtbelaubten Bäumen, um nach der Vorschrift des Gesetzes Laubhütten zu machen.