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5. Mose 15:3 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

3 Den Ausländer magst du drängen, das aber, was du von deinem Volksgenossen zu fordern hast, sollst du erlassen.

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bibel heute

3 Einen Ausländer darfst du drängen. Aber was du deinem Bruder geliehen hast, sollst du ihm überlassen.

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Lutherbibel 1912

3 Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen.

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Darby Unrevidierte Elberfelder

3 Den Fremden magst du drängen; was du aber bei deinem Bruder hast, soll deine Hand erlassen;

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Elberfelder 1871

3 Den Fremden magst du drängen; was du aber bei deinem Bruder hast, soll deine Hand erlassen;

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Elberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)

3 Den Fremden magst du drängen; was du aber bei deinem Bruder hast, soll deine Hand erlassen;

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5. Mose 15:3
8 Querverweise  

Wenn du einem das Obergewand als Pfand wegnimmst, so sollst du es ihm bis Sonnenuntergang zurückgeben.


Der Knecht aber hat seinen Platz nicht für immer im Hause, der Sohn aber bleibt für immer.


Es ist uns eine Zeit gesteckt, da wollen wir schaffen, was gut ist, gegen alle, am meisten aber gegen die Glaubensgenossen.


Und zwar hat es mit dem Erlasse folgende Bewandtnis: Jeder Gläubiger soll das Handdarlehen, das er seinem Nächsten gewährt hat, erlassen; er soll seinen Nächsten und Volksgenossen nicht drängen, denn man hat einen Erlaß zu Ehren Jahwes ausgerufen.


Von deinem Volksgenossen darfst du keine Zinsen nehmen, weder für Geld, noch für Speise, noch für irgend etwas anderes, das man auf Zins leihen kann.


Von dem Ausländer darfst du Zinsen nehmen, aber von deinem Volksgenossen darfst du keine fordern, damit dich Jahwe, dein Gott, in allem segne, was deine Hand unternimmt in dem Lande, in das du einziehst, um es in Besitz zu nehmen.


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