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5. Mose 15:2 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

2 Und zwar hat es mit dem Erlasse folgende Bewandtnis: Jeder Gläubiger soll das Handdarlehen, das er seinem Nächsten gewährt hat, erlassen; er soll seinen Nächsten und Volksgenossen nicht drängen, denn man hat einen Erlaß zu Ehren Jahwes ausgerufen.

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bibel heute

2 Das soll folgendermaßen geschehen: Jeder Gläubiger soll seinem Schuldner die Rückzahlung erlassen. Er soll seinen Nächsten und Bruder nicht zur Bezahlung anhalten, sobald das Erlassjahr Jahwes ausgerufen ist.

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Lutherbibel 1912

2 Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN.

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Darby Unrevidierte Elberfelder

2 Jeder Schuldherr soll erlassen das Darlehn seiner Hand, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen; denn man hat einen Erlaß dem Jehova ausgerufen.

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Elberfelder 1871

2 Jeder Schuldherr soll erlassen das Darlehn seiner Hand, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen; denn man hat einen Erlaß dem Jehova ausgerufen.

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Elberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)

2 Und dies ist die Sache mit dem Erlass: Jeder Schuldherr soll erlassen das Darlehen seiner Hand, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen; denn man hat einen Erlass dem HERRN ausgerufen.

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5. Mose 15:2
13 Querverweise  

nämlich, daß wir weder unsere Töchter den heidnischen Bewohnern des Landes zu Weibern geben, noch ihre Töchter an unsere Söhne verheiraten wollten;


"Warum haben wir gefastet, ohne daß du es sahst, uns kasteit, ohne daß du es merktest?" Nehmt ihr doch an eurem Fasttage Geschäfte vor und drängt alle eure Arbeiter!


Und vergib uns unsere Schulden, wie auch wir vergeben haben unsern Schuldnern.


Da sie nicht zahlen konnten, schenkte er es beiden. Welcher von ihnen nun wird ihn am meisten lieben?


Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Erlaß stattfinden lassen.


Den Ausländer magst du drängen, das aber, was du von deinem Volksgenossen zu fordern hast, sollst du erlassen.


und Mose gab ihnen folgende Anweisung dabei: Nach Ablauf von sieben Jahren, im Erlaßjahr, am Laubhüttenfeste,


Denn das Gericht ist unbarmherzig gegen den, der nicht Barmherzigkeit thut. Barmherzigkeit darf herabsehen auf das Gericht.


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