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4. Mose 9:14 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

14 Und wenn sich ein Fremder bei euch aufhält und Jahwe Passah feiert, soll er so verfahren, wie es die Satzungen und Ordnungen des Passah fordern. Einerlei Satzung soll für euch gelten, sowohl für den Fremden, wie für den Landeseingebornen.

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bibel heute

14 Wenn ein Fremder bei euch lebt und Jahwe das Passa feiern will, soll er es nach den Ordnungen und Vorschriften des Passafestes tun. Für den Fremden und den Einheimischen im Land gilt dieselbe Ordnung."

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Lutherbibel 1912

14 Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt und auch dem HERRN Passah hält, der soll's halten nach der Satzung und dem Recht des Passah. Diese Satzung soll euch gleich sein, dem Fremden wie des Landes Einheimischen.

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Darby Unrevidierte Elberfelder

14 Und wenn ein Fremdling bei euch weilt und dem Jehova Passah feiern will, so soll er es feiern nach der Satzung des Passah und nach seiner Vorschrift. Eine Satzung soll für euch sein, sowohl für den Fremdling als auch für den Eingeborenen des Landes.

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Elberfelder 1871

14 Und wenn ein Fremdling bei euch weilt und dem Jehova Passah feiern will, so soll er es feiern nach der Satzung des Passah und nach seiner Vorschrift. Eine Satzung soll für euch sein, sowohl für den Fremdling als auch für den Eingeborenen des Landes.

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Elberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)

14 Und wenn ein Fremder sich bei euch aufhält und dem HERRN Passah feiern will, so soll er es feiern nach der Satzung des Passah und nach seiner Vorschrift. Eine Satzung soll für euch sein, sowohl für den Fremden als auch für den Einheimischen des Landes.

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4. Mose 9:14
14 Querverweise  

Da aßen es die Israeliten, die aus der Gefangenschaft heimgekehrt waren, und alle, die sich von der Unreinigkeit der heidnischen Bewohner des Landes zu ihnen abgesondert hatten, um Jahwe, den Gott Israels, zu suchen.


Da sprach Jahwe zu Mose und Aaron: Dies ist die Satzung in Bezug auf das Passah: kein Fremder darf es mitessen.


Die ganze Gemeinde Israel soll es halten.


Auch deinen Weinberg sollst du nicht nachlesen und die umhergestreuten Beeren in deinem Weinberge nicht auflesen: den Armen und den Fremden sollst du sie überlassen; ich bin Jahwe, euer Gott.


noch von einem Ausländer erwerben und als Speise eures Gottes darbringen; denn es haftet ihnen ein Schaden an - ein Makel haftet an ihnen -, darum werden sie euch nicht wohlgefällig machen.


Einerlei Recht soll unter euch gelten, für den Fremden, wie für den Landeseingebornen, denn ich bin Jahwe, euer Gott.


Mit Rücksicht auf die Anzahl der Jahre seit dem letzten Halljahre sollst du deinem Nächsten abkaufen, und mit Rücksicht auf die Anzahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.


Einerlei Satzung gilt für jedermann, für euch, wie für den Fremden, der sich bei euch aufhält. Das ist eine für alle Zeiten und Geschlechter geltende Satzung: vor Jahwe gilt für den Fremden dasselbe, wie für euch.


Ein und dieselben Bestimmungen und Ordnungen gelten für euch und für den Fremden, der sich bei euch aufhält.


um in den Bund mit Jahwe, deinem Gott, und in die eidlich bekräftigte Gemeinschaft mit ihm einzutreten, die Jahwe, dein Gott, heute mit dir eingeht,


Versammle dazu das Volk, - die Männer, die Weiber und die Kinder, sowie die zu dir gehörenden Fremdlinge, die sich an deinen Wohnorten aufhalten, damit sie es hören und lernen, Jahwe, euren Gott, zu fürchten und alle Worte dieses Gesetzes wohl zu befolgen.


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