4. Mose 9:14 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker14 Und wenn sich ein Fremder bei euch aufhält und Jahwe Passah feiert, soll er so verfahren, wie es die Satzungen und Ordnungen des Passah fordern. Einerlei Satzung soll für euch gelten, sowohl für den Fremden, wie für den Landeseingebornen. See the chapterVers anzeigenbibel heute14 Wenn ein Fremder bei euch lebt und Jahwe das Passa feiern will, soll er es nach den Ordnungen und Vorschriften des Passafestes tun. Für den Fremden und den Einheimischen im Land gilt dieselbe Ordnung." See the chapterLutherbibel 191214 Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt und auch dem HERRN Passah hält, der soll's halten nach der Satzung und dem Recht des Passah. Diese Satzung soll euch gleich sein, dem Fremden wie des Landes Einheimischen. See the chapterDarby Unrevidierte Elberfelder14 Und wenn ein Fremdling bei euch weilt und dem Jehova Passah feiern will, so soll er es feiern nach der Satzung des Passah und nach seiner Vorschrift. Eine Satzung soll für euch sein, sowohl für den Fremdling als auch für den Eingeborenen des Landes. See the chapterElberfelder 187114 Und wenn ein Fremdling bei euch weilt und dem Jehova Passah feiern will, so soll er es feiern nach der Satzung des Passah und nach seiner Vorschrift. Eine Satzung soll für euch sein, sowohl für den Fremdling als auch für den Eingeborenen des Landes. See the chapterElberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)14 Und wenn ein Fremder sich bei euch aufhält und dem HERRN Passah feiern will, so soll er es feiern nach der Satzung des Passah und nach seiner Vorschrift. Eine Satzung soll für euch sein, sowohl für den Fremden als auch für den Einheimischen des Landes. See the chapter |