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4. Mose 9:13 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

13 Derjenige aber, der rein ist und sich nicht auf einer Reise befindet und dennoch unterläßt, das Passah zu feiern, - ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen, denn er hat die Opfergabe für Jahwe nicht dargebracht zur festgesetzten Zeit; ein solcher hat Sünde auf sich geladen.

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bibel heute

13 Wer aber rein ist und sich nicht auf einer Reise befindet und es trotzdem unterlässt, das Passa zu feiern, muss aus seiner Volksgemeinschaft entfernt werden, denn er hat die Opfergabe für Jahwe nicht zur festgesetzten Zeit gebracht. Dieser Mann muss seine Schuld tragen.

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Lutherbibel 1912

13 Wer aber rein und nicht über Feld ist und läßt es anstehen, das Passah zu halten, des Seele soll ausgerottet werden von seinem Volk, darum daß er seine Gabe dem HERRN nicht gebracht hat zu seiner Zeit; er soll seine Sünde tragen.

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Darby Unrevidierte Elberfelder

13 Der Mann aber, der rein und nicht auf dem Wege ist, und es unterläßt, das Passah zu feiern, selbige Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern; denn er hat die Opfergabe Jehovas nicht zur bestimmten Zeit dargebracht; selbiger Mann soll seine Sünde tragen.

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Elberfelder 1871

13 Der Mann aber, der rein und nicht auf dem Wege ist, und es unterläßt, das Passah zu feiern, selbige Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern; denn er hat die Opfergabe Jehovas nicht zur bestimmten Zeit dargebracht; selbiger Mann soll seine Sünde tragen.

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Elberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)

13 Der Mann aber, der rein und nicht auf dem Weg ist und es unterlässt, das Passah zu feiern, diese Seele soll aus ihren Völkern ausgerottet werden; denn er hat die Opfergabe des HERRN nicht zur bestimmten Zeit dargebracht; dieser Mann soll seine Sünde tragen.

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4. Mose 9:13
24 Querverweise  

Ein unbeschnittener Mann aber, der nicht beschnitten ist am Fleische seiner Vorhaut, - ein solcher soll weggetilgt werden aus seinen Volksgenossen; meinen Bund hat er gebrochen!


Sieben Tage hindurch sollt ihr ungesäuertes Brot essen; bereits am ersten Tage sollt ihr den Sauerteig von eueren Wohnungen fern halten; denn wer irgend gesäuertes Brot genießt vom ersten Tag an bis zum siebenten, der soll weggetilgt werden aus Israel.


Sieben Tage hindurch darf kein Sauerteig in eueren Wohnungen zu finden sein; denn wer irgend gesäuertes Brot ißt, der soll weggetilgt werden aus der Gemeinde Israel, sowohl Fremde als Landeseingeborene.


Die ganze Gemeinde Israel soll es halten.


Wenn jemand solches mischt oder etwas davon an einen Fremden bringt, so soll er hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.


Sollte jemand seinesgleichen bereiten, um sich an seinem Geruche zu ergötzen, so soll er hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.


Und man wird euch die Strafe für eure Unzucht auferlegen, und was ihr mit euren Götzen verschuldet habt, das sollt ihr tragen, damit ihr erkennet, daß ich der Herr Jahwe bin.


Und jedermann vom Hause Israel und von den Fremden, die sich unter ihnen aufhalten, der irgend Blut genießt, - gegen einen solchen, der Blut genießt, will ich mein Antlitz richten und ihn hinwegtilgen mitten aus seinen Volksgenossen.


und sie nicht hinbringt zur Thüre des Offenbarungszeltes, um sie Jahwe als Opfergabe darzubringen vor der Wohnung Jahwes, einem solchen soll es als Blutschuld angerechnet werden: Blut hat er vergossen, und ein solcher soll hinweggetilgt werden mitten aus seinen Volksgenossen,


Und wenn jemand bei dem Weibe des Bruders seines Vaters liegt, so hat er die Scham seines Oheims entblößt und sie haben Sünde auf sich geladen - ohne Kinder sollen sie sterben.


So sollen sie denn meine Anordnungen befolgen, daß sie nicht wegen des Geheiligten Sünde auf sich laden und deshalb sterben, weil sie es entweihen; ich bin Jahwe, der sie heiligt.


Zu den Israeliten aber sollst du also sprechen: Wer irgend seinem Gotte flucht, der lädt Sünde auf sich.


Jeder, der einen Toten, die Leiche eines gestorbenen Menschen, berührt und sich nicht entsündigt, der verunreinigt die Wohnung Jahwes, und ein solcher soll hinweggetilgt werden aus Israel. Weil kein Reinigungswasser auf ihn gesprengt ward, bleibt er unrein; seine Unreinigkeit haftet an ihm nach wie vor.


Wenn aber jemand unrein wird und sich nicht entsündigt, ein solcher soll hinweggetilgt werden aus der Volksgemeinde; denn er hat das Heiligtum Jahwes verunreinigt: es ist kein Reinigungswasser auf ihn gesprengt worden, darum ist er unrein.


Der Mann wird frei bleiben von Verschuldung; ein solches Weib aber lädt Verschuldung auf sich.


und eben diese Männer sprachen zu ihm: Wir sind durch eine Leiche unrein; warum sollen wir verkürzt werden, daß wir die Opfergabe für Jahwe nicht zur festgesetzten Zeit inmitten der Israeliten darbringen dürfen?


Sehet zu, daß ihr den, der da redet, nicht verschmähet; denn wenn jene nicht entkamen, die den verschmäht hatten, welcher auf Erden seinen Spruch gab, so trifft das vielmehr bei uns zu, wenn wir dem vom Himmel ausweichen,


so wir dieses große Heil verabsäumen? welches seinen Anfang nahm durch die Verkündigung des Herrn, und ist von seinen Hörern für uns bestätigt worden,


und sind dann abgefallen, wiederum zu erneuern zur Buße, da sie doch sich den Sohn Gottes wieder kreuzigen und zum Gespött machen.


so wird auch der Christus, nachdem er einmal dargebracht ist, um die Sünden vieler aufzuheben, zum zweitenmale ohne Sünde erscheinen denen, die auf ihn warten, zum Heil.


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