4. Mose 6:4 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker
4 So lange seine Weihezeit dauert, darf er gar nichts von dem essen, was aus dem Weinstock gewonnen wird, weder unreife Trauben, noch die Spitzen der Ranken.
Das sind die Bestimmungen in betreff des Gottgeweihten, der ein Gelübde thut, - was er zufolge seiner Weihe Jahwe darzubringen hat, abgesehen von dem, was er außerdem noch zu leisten vermag. Wie das Gelübde fordert, das er abgelegt hat, soll er verfahren, nach den für seine Weihe geltenden Bestimmungen.
so muß er sich des Weins und berauschenden Getränks enthalten. Auch Essig von Wein oder berauschendem Getränke darf er nicht trinken; er darf keinerlei aus Trauben bereitete Flüssigkeit trinken, noch frische oder getrocknete Trauben essen.
Die ganze Zeit, für die sein Weihe-Gelübde gilt, darf kein Schermesser über sein Haupt kommen. Bis die Zeit um ist, für die er sich Jahwe geweiht hat, soll er als ein Geheiligter gelten; er hat sein Haupthaar frei wachsen zu lassen.
Sie darf schlechterdings nichts essen, was vom Weinstocke kommt, darf nicht Wein oder berauschendes Getränke trinken und keinerlei Unreines essen: was ich ihr geboten habe, soll sie alles beobachten.