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4. Mose 5:8 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

8 Wenn aber der Betreffende keinen nächsten Verwandten hinterlassen hat, dem man die Buße entrichten könnte, so fällt die Buße, die zu entrichten ist, Jahwe zu zum Besten der Priester, abgesehen von dem Sühnewidder, mit dem man ihm Sühne schafft.

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bibel heute

8 Gibt es aber keinen nahen Verwandten, dem man die Schuld zurückerstatten kann, dann gehört der erstattete Schuldbetrag Jahwe und fällt dem Priester zu, zusätzlich zu dem Schafbock, mit dem er Sühne für ihn erwirkt.

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Lutherbibel 1912

8 Ist aber niemand da, dem man's bezahlen sollte, so soll man es dem HERRN geben für den Priester außer dem Widder der Versöhnung, dadurch er versöhnt wird.

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Darby Unrevidierte Elberfelder

8 Und wenn der Mann keinen Blutsverwandten hat, um diesem die Schuld zu erstatten, so soll die Schuld, welche Jehova erstattet wird, dem Priester gehören außer dem Widder der Versöhnung, womit man Sühnung für ihn tut. -

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Elberfelder 1871

8 Und wenn der Mann keinen Blutsverwandten hat, um diesem die Schuld zu erstatten, so soll die Schuld, welche Jehova erstattet wird, dem Priester gehören außer dem Widder der Versöhnung, womit man Sühnung für ihn tut. -

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Elberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)

8 Und wenn der Mann keinen Blutsverwandten hat, um diesem die Schuld zu erstatten, so soll die Schuld, die dem HERR erstattet wird, dem Priester gehören außer dem Widder der Versöhnung, womit man Sühnung für ihn tut.

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4. Mose 5:8
8 Querverweise  

Mit den Männern aber, denen man das Geld übergab, damit sie es den Arbeitern aushändigten, rechnete man nicht ab, sondern auf Treu und Glauben handelten sie.


Und was er sich von dem Geheiligten widerrechtlich angeeignet hat, soll er zurückerstatten und noch ein Fünftel des Betrags darauflegen. Er soll es dem Priester übergeben, und der Priester soll ihm durch den Schuldopfer-Widder Sühne schaffen; so wird ihm vergeben werden.


Das Feuer auf dem Altar aber soll damit brennend erhalten werden und nie erlöschen. Alle Morgen soll der Priester Holzscheite darauf anzünden, das Brandopfer darauf schichten und die Fettstücke der Heilsopfer über demselben in Rauch aufgehn lassen.


Wie vom Sündopfer, so gilt ganz gleich auch vom Schuldopfer: Dem Priester, der die Sühnegebräuche damit vollzieht, dem soll es gehören!


so sollen sie die Sünde, die sie begangen haben, bekennen und sollen das von ihnen Veruntreute nach seinem vollen Werte zurückerstatten und noch ein Fünftel des Betrags darauf legen, und sollen es dem geben, gegen den sie sich verschuldet haben.


Und alle Hebe, von allen heiligen Gaben der Israeliten, die sie zum Priester bringen, soll diesem gehören.


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