Biblia Todo Logo
Online-Bibel

- Anzeige -




4. Mose 4:30 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

30 von dreißig Jahren an und darüber bis zu fünfzig Jahren sollst du sie mustern, alle, die sich dem Dienst unterziehen und die Verrichtungen für das Offenbarungszelt besorgen.

See the chapter Kopieren


Vers anzeigen

bibel heute

30 Es geht um alle, die zwischen 30 und 50 Jahre alt und zum Dienst am Offenbarungszelt verpflichtet sind.

See the chapter Kopieren

Lutherbibel 1912

30 von dreißig Jahren an und darüber bis ins fünfzigste Jahr, alle, die zum Dienst taugen, daß sie ein Amt haben in der Hütte des Stifts.

See the chapter Kopieren

Darby Unrevidierte Elberfelder

30 von dreißig Jahren und darüber bis zu fünfzig Jahren sollst du sie mustern, alle, welche in die Arbeit treten, um den Dienst am Zelte der Zusammenkunft zu verrichten.

See the chapter Kopieren

Elberfelder 1871

30 von dreißig Jahren und darüber bis zu fünfzig Jahren sollst du sie mustern, alle, welche in die Arbeit treten, um den Dienst am Zelte der Zusammenkunft zu verrichten.

See the chapter Kopieren

Elberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)

30 von 30 Jahren und darüber bis zu 50 Jahren sollst du sie mustern, alle, die in die Arbeit treten, um den Dienst am Zelt der Zusammenkunft zu verrichten.

See the chapter Kopieren




4. Mose 4:30
9 Querverweise  

von dreißig Jahren an und darüber bis zu fünfzig Jahren sollst du sie mustern, alle, die sich dem unterziehen, Dienst zu thun und Verrichtungen am Offenbarungszelte zu besorgen.


Auch die Söhne Meraris sollst du mustern, Geschlecht für Geschlecht, Familie für Familie;


von dreißig Jahren an und darüber bis zu fünfzig Jahren, alle, die sich dem Dienst unterziehen und Geschäfte am Offenbarungszelte verrichten.


Und das ist's, was ihnen zu tragen obliegt, was sie alles vom Offenbarungszelte zu besorgen haben: die Bretter der Wohnung, ihre Riegel, Säulen und Füße;


Dies ist's, was in betreff der Leviten gelten soll: von fünfundzwanzig Jahren an und darüber soll er eintreten, um bei der Besorgung des OffenbarungszeItes Dienst zu thun;


Wer in Kriegsdienst geht, der verflicht sich nicht in Geschäfte der Nahrung, damit er dem, der ihn zum Dienst geworben hat, gefalle.


Folgen Sie uns:

Anzeige


Anzeige