4. Mose 35:8 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker8 Und zwar sollt ihr die größeren Stämme der Israeliten mehr, die kleineren weniger Städte von ihrem Erbbesitz abtreten lassen; nach Maßgabe des erblichen Besitzes, den sie zu eigen erhalten werden, sollen sie ein jeder eine Anzahl seiner Städte an die Leviten abtreten. See the chapterVers anzeigenbibel heute8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." See the chapterLutherbibel 19128 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. See the chapterDarby Unrevidierte Elberfelder8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt, von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. See the chapterElberfelder 18718 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt-von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. See the chapterElberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt – von dem Stamm, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. See the chapter |
Und zwar sollt ihr das Land vermittelst des Loses zum Besitz angewiesen erhalten, Stamm für Stamm; dem, der viele Köpfe zählt, sollt ihr einen ausgedehnten Erbbesitz geben, und dem, der wenig zählt, einen kleinen Erbbesitz. Worauf immer das Los für ihn fällt, das soll ihm zu teil werden; Stamm für Stamm sollt ihr das Land zum Besitz angewiesen erhalten.