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4. Mose 35:30 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, so soll man auf Grund der Aussage von Zeugen den Mörder hinrichten; doch soll auf die Aussage nur eines Zeugen hin niemand zum Tode verurteilt werden.

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bibel heute

30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben.

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Lutherbibel 1912

30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode.

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Darby Unrevidierte Elberfelder

30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe.

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Elberfelder 1871

30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe.

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Elberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)

30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: Auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht gegen einen Menschen aussagen, dass er sterbe.

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4. Mose 35:30
14 Querverweise  

Wer einen anderen schlägt, so daß er stirbt, der soll mit dem Tode bestraft werden.


Wenn jemand irgend einen Menschen erschlägt, soll er mit dem Tode bestraft werden.


Hat er ihn aber mit einem eisernen Geräte getroffen, so daß er starb, so ist er ein Mörder; der Mörder ist mit dem Tode zu bestrafen.


Ihr dürft aber kein Lösegeld annehmen für das Leben des Mörders, der des Todes schuldig ist, vielmehr soll er mit dem Tode bestraft werden.


hört er aber nicht, so nimm noch einen oder zwei dazu, damit auf zweier oder dreier Zeugen Mund jede Sache festgestellt werde.


richtet denn unser Gesetz den Menschen, ohne daß man ihn zuvor höre und klar mache, was er thut?


Zum drittenmale komme ich jetzt zu euch. Durch zweier oder dreier Zeugen Mund wird eine Sache fest.


Ein einziger Zeuge soll gegen niemanden aufkommen, wenn es sich um irgend ein Verbrechen oder Vergehen - irgend eine Verfehlung, die einer begehen kann, - handelt; erst auf die Aussage von zwei oder von drei Zeugen hin soll eine Sache Giltigkeit haben.


Verflucht ist, wer seinen Nächsten heimlich erschlägt! Und das ganze Volk soll sprechen: So sei es!


Gegen einen Aeltesten nimm keine Klage an, es sei denn, daß zwei oder drei zeugen gegen ihn auftreten.


Wenn einer das Gesetz Mose's niedertritt, so muß er ohne Barmherzigkeit sterben auf zwei oder drei Zeugen;


Und ich werde meinen zwei Zeugen verleihen, daß sie eintausendzweihundertsechzig Tage lang weissagen im Sacke.


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