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4. Mose 35:29 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

29 Diese Bestimmungen sollen euch als Rechtssatzung gelten, die ihr beobachten sollt von Geschlecht zu Geschlecht in allen euren Wohnsitzen.

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bibel heute

29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt.

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Lutherbibel 1912

29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt.

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Darby Unrevidierte Elberfelder

29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen.

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Elberfelder 1871

29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen.

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Elberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)

29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen.

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4. Mose 35:29
5 Querverweise  

Im Offenbarungszelt, außerhalb des Vorhangs, welcher sich vor dem Gesetze befindet, soll ihn Aaron mit seinen Söhnen herrichten, daß er vom Abend bis zum Morgen vor Jahwe brenne. Solches ist den Israeliten als eine für alle Zeiten und alle Geschlechter geltende Verpflichtung auferlegt.


Vielmehr die Leviten haben den Dienst am Offenbarungszelte zu verrichten und haben die Verfehlungen jener auf sich zu nehmen, kraft einer allezeit, von Geschlecht zu Geschlecht, für euch giltigen Satzung; aber Erbbesitz sollen sie unter den Israeliten nicht besitzen.


Da traten herzu die Töchter Zelophhads, des Sohnes Hephers, des Sohnes Gileads, des Sohnes Machirs, des Sohnes Manasses, von den Geschlechtern Manasses, des Sohnes Josephs, und seine Töchter hießen Mahla, Noa, Hogla, Milka und Thirza.


Hatte sein Vater keine Brüder, so sollt ihr seinen Erbbesitz seinem nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlechte geben; der soll ihn in Besitz nehmen. Das soll den Israeliten als eine Rechtssatzung gelten, wie Jahwe Mose befohlen hat.


Denn jener hat in der Stadt, die ihm Zuflucht bietet, bis zum Tode des Hohenpriesters zu bleiben; nach dem Tode des Hohenpriesters jedoch darf der Totschläger dahin zurückkehren, wo er seinen Erbbesitz hat.


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