Biblia Todo Logo
Online-Bibel

- Anzeige -




4. Mose 35:24 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

24 so soll die Gemeinde nach obigen Rechtssatzungen schiedsrichterlich zwischen dem Schläger und dem Bluträcher entscheiden.

See the chapter Kopieren


Vers anzeigen

bibel heute

24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden.

See the chapter Kopieren

Lutherbibel 1912

24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten.

See the chapter Kopieren

Darby Unrevidierte Elberfelder

24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten;

See the chapter Kopieren

Elberfelder 1871

24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten;

See the chapter Kopieren

Elberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)

24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten;

See the chapter Kopieren




4. Mose 35:24
4 Querverweise  

Und zwar sollen euch diese Städte als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht getötet wird, bis er zum behufe seiner Aburteilung vor der Gemeinde gestanden hat.


oder irgend einen Stein, durch den einer getötet werden kann, auf ihn fallen lassen, so daß er starb, während er doch keine Feindschaft gegen ihn hegte und ihm nichts Böses zufügen wollte,


Und die Gemeinde soll den Totschläger vor dem Bluträcher retten und die Gemeinde soll ihn in die Stadt, wohin er geflohen war und Zuflucht gefunden hatte, zurückbringen lassen, und er soll in ihr bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat.


Und er soll in selbiger Stadt bleiben, bis er zum Behufe seiner Aburteilung vor der Gemeinde gestanden hat - bis zum Tode des Hohenpriesters, der zu dieser Zeit vorhanden sein wird. Alsdann mag der Totschläger wieder in seine Stadt und sein Haus, die Stadt, aus der er geflohen war, zurückkehren.


Folgen Sie uns:

Anzeige


Anzeige