4. Mose 31:19 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker19 Ihr selbst aber müßt sieben Tage lang außerhalb des Lagers bleiben; ihr alle, die ihr Menschen getötet und Erschlagene berührt habt, müßt euch am dritten und am siebenten Tage entsündigen samt euren Gefangenen. See the chapterVers anzeigenbibel heute19 Ihr bleibt sieben Tage vor dem Lager. Und jeder, der einen Menschen erschlagen hat, und jeder, der einen Toten berührte, soll sich am dritten und am siebten Tag samt seinen Gefangenen entsündigen. See the chapterLutherbibel 191219 Und lagert euch draußen vor dem Lager sieben Tage, alle, die jemand erwürgt oder Erschlagene angerührt haben, daß ihr euch entsündigt am dritten und am siebenten Tage, samt denen, die ihr gefangen genommen habt. See the chapterDarby Unrevidierte Elberfelder19 Ihr aber lagert euch außerhalb des Lagers sieben Tage; ein jeder, der einen Menschen getötet, und ein jeder, der einen Erschlagenen angerührt hat, ihr sollt euch entsündigen am dritten Tage und am siebten Tage, ihr und eure Gefangenen. See the chapterElberfelder 187119 Ihr aber lagert euch außerhalb des Lagers sieben Tage; ein jeder, der einen Menschen getötet, und ein jeder, der einen Erschlagenen angerührt hat, ihr sollt euch entsündigen am dritten Tage und am siebten Tage, ihr und eure Gefangenen. See the chapterElberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)19 Ihr aber lagert euch außerhalb des Lagers sieben Tage; jeder, der einen Menschen getötet, und jeder, der einen Erschlagenen angerührt hat, ihr sollt euch entsündigen am dritten Tag und am siebten Tag, ihr und eure Gefangenen. See the chapter |