4. Mose 29:12 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker
12 Und am fünfzehnten Tage der siebenten Monats sollt ihr Festversammlung am Heiligtum abhalten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten, sondern sollt Jahwe ein Fest feiern sieben Tage lang.
12 Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HERRN sieben Tage feiern
12 Und am fünfzehnten Tage des siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem Jehova ein Fest feiern sieben Tage.
12 Und am fünfzehnten Tage des siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem Jehova ein Fest feiern sieben Tage.
12 Und am 15. Tag des 7. Monats soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem HERRN ein Fest feiern sieben Tage.
Und Jerobeam richtete ein Fest ein am fünfzehnten Tage des achten Monats, in der Weise des Festes, das in Juda stattfand, und er stieg hinauf zum Altar. Also that er zu Bethel, um den Kälbern, die er angefertigt hatte, Opfer zu schlachten, und ließ in Bethel die Höhenpriester, die er bestellt hatte, zum Dienst antreten.
Und sie begingen das Laubhüttenfest, wie es vorgeschrieben ist, und brachten Tag für Tag Brandopfer nach der gesetzlichen Zahl, der Ordnung gemäß, wie es sich für jeden Tag gehört;
Da fanden sie geschrieben in dem Gesetze, das Jahwe durch Mose anbefohlen hatte, daß die Israeliten während des Festes im siebenten Monat in Laubhütten wohnen sollten,
Und Tag für Tag las man aus dem Buche des Gesetzes Gottes vor, vom ersten Tag an bis zum letzten Tage. Und sie begingen das Fest sieben Tage lang, und am achten Tage fand der Vorschrift gemäß eine Festversammlung statt.
Und das Fest der Kornernte, der Erstlinge deines Landbaus, den du betreibst, und das Fest der Herbstlese um die Wende des Jahres, wenn du die Bodenerzeugnisse einheimsest.
Im siebenten Monat, am fünfzehnten Tage des Monats, am Hauptfeste soll er sieben Tage lang ebensoviel herrichten lassen, sowohl Sündopfer, als Brandopfer, als Speisopfer und Öl.
Im siebenten Monat aber, am ersten des Monats, sollt ihr Festversammlung am Heiligtum abhalten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten: als Tag des Lärmblasens soll er euch gelten.
Und an Brandopfern, als Feueropfer zu lieblichem Geruch für Jahwe, habt ihr darzubringen: dreizehn junge Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige Lämmer; fehllos müssen sie sein.
Ja, das Wort ward Fleisch und schlug seine Hütte auf unter uns, und wir schauten seine Herrlichkeit, eine Herrlichkeit als des einzigen Sohnes vom Vater, voll Gnade und Wahrheit -