4. Mose 27:11 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker11 Hatte sein Vater keine Brüder, so sollt ihr seinen Erbbesitz seinem nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlechte geben; der soll ihn in Besitz nehmen. Das soll den Israeliten als eine Rechtssatzung gelten, wie Jahwe Mose befohlen hat. See the chapterVers anzeigenbibel heute11 Hat auch sein Vater keine Brüder, dann fällt der Erbbesitz dem Nächstverwandten aus seiner Sippe zu. Das soll bei den Israeliten gültiges Recht werden, wie Jahwe es Mose befohlen hat." See the chapterLutherbibel 191211 Hat er nicht Vatersbrüder, sollt ihr's seinen nächsten Blutsfreunden geben, die ihm angehören in seinem Geschlecht, daß sie es einnehmen. Das soll den Kindern Israel ein Gesetz und Recht sein, wie der HERR dem Mose geboten hat. See the chapterDarby Unrevidierte Elberfelder11 Und wenn sein Vater keine Brüder hat, so sollt ihr sein Erbteil seinem Blutsverwandten geben, dem ihm am nächsten stehenden aus seinem Geschlecht, daß er es erbe. Und das soll den Kindern Israel zu einer Rechtssatzung sein, so wie Jehova dem Mose geboten hat. See the chapterElberfelder 187111 Und wenn sein Vater keine Brüder hat, so sollt ihr sein Erbteil seinem Blutsverwandten geben, dem ihm am nächsten stehenden aus seinem Geschlecht, daß er es erbe. -Und das soll den Kindern Israel zu einer Rechtssatzung sein, so wie Jehova dem Mose geboten hat. See the chapterElberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)11 Und wenn sein Vater keine Brüder hat, so sollt ihr sein Erbteil seinem Blutsverwandten geben, dem ihm am nächsten stehenden aus seinem Geschlecht, dass er es erbe. – Und das soll den Kindern Israel zu einer Rechtssatzung sein, so wie der HERR dem Mose geboten hat. See the chapter |