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4. Mose 27:11 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

11 Hatte sein Vater keine Brüder, so sollt ihr seinen Erbbesitz seinem nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlechte geben; der soll ihn in Besitz nehmen. Das soll den Israeliten als eine Rechtssatzung gelten, wie Jahwe Mose befohlen hat.

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bibel heute

11 Hat auch sein Vater keine Brüder, dann fällt der Erbbesitz dem Nächstverwandten aus seiner Sippe zu. Das soll bei den Israeliten gültiges Recht werden, wie Jahwe es Mose befohlen hat."

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Lutherbibel 1912

11 Hat er nicht Vatersbrüder, sollt ihr's seinen nächsten Blutsfreunden geben, die ihm angehören in seinem Geschlecht, daß sie es einnehmen. Das soll den Kindern Israel ein Gesetz und Recht sein, wie der HERR dem Mose geboten hat.

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Darby Unrevidierte Elberfelder

11 Und wenn sein Vater keine Brüder hat, so sollt ihr sein Erbteil seinem Blutsverwandten geben, dem ihm am nächsten stehenden aus seinem Geschlecht, daß er es erbe. Und das soll den Kindern Israel zu einer Rechtssatzung sein, so wie Jehova dem Mose geboten hat.

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Elberfelder 1871

11 Und wenn sein Vater keine Brüder hat, so sollt ihr sein Erbteil seinem Blutsverwandten geben, dem ihm am nächsten stehenden aus seinem Geschlecht, daß er es erbe. -Und das soll den Kindern Israel zu einer Rechtssatzung sein, so wie Jehova dem Mose geboten hat.

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Elberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)

11 Und wenn sein Vater keine Brüder hat, so sollt ihr sein Erbteil seinem Blutsverwandten geben, dem ihm am nächsten stehenden aus seinem Geschlecht, dass er es erbe. – Und das soll den Kindern Israel zu einer Rechtssatzung sein, so wie der HERR dem Mose geboten hat.

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4. Mose 27:11
7 Querverweise  

Und es kam mein Vetter Hanameel, wie Jahwe vorausgesagt, zu mir in den Wachthof und sprach zu mir: Kaufe doch meinen Acker in Anathoth, welches im Stammlande Benjamin liegt, denn dir steht das Erbrecht und das Recht der Einlösung zu - kauf ihn dir! Da erkannte ich, daß es Jahwes Wort war,


Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Besitztume verkauft, so soll sein nächster Verwandter als Löser für ihn eintreten und das, was sein Verwandter verkauft hat, wieder einlösen.


oder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn auslösen, oder sonst einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlechte mag ihn auslösen; oder, wenn er selbst wieder zu Besitz gelangt, so mag er sich auslösen.


Hat er aber keine Brüder, so sollt ihr seinen Erbbesitz den Brüdern seines Vaters geben.


Diese Bestimmungen sollen euch als Rechtssatzung gelten, die ihr beobachten sollt von Geschlecht zu Geschlecht in allen euren Wohnsitzen.


dabei blieb es von jenem Tage an. Er machte das zu einer Satzung und zu einem Brauch in Israel bis auf den heutigen Tag.


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