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4. Mose 19:13 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

13 Jeder, der einen Toten, die Leiche eines gestorbenen Menschen, berührt und sich nicht entsündigt, der verunreinigt die Wohnung Jahwes, und ein solcher soll hinweggetilgt werden aus Israel. Weil kein Reinigungswasser auf ihn gesprengt ward, bleibt er unrein; seine Unreinigkeit haftet an ihm nach wie vor.

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bibel heute

13 Jeder, der einen Toten berührt, die Leiche eines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigt, hat die Wohnung Jahwes unrein gemacht. Er soll aus Israel beseitigt werden. Weil das Reinigungswasser nicht auf ihn gesprengt wurde, ist und bleibt er unrein.

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Lutherbibel 1912

13 Wenn aber jemand irgend einen toten Menschen anrührt und sich nicht entsündigen wollte, der verunreinigt die Wohnung des HERRN, und solche Seele soll ausgerottet werden aus Israel. Darum daß das Sprengwasser nicht über ihn gesprengt ist, so ist er unrein; seine Unreinigkeit bleibt an ihm.

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Darby Unrevidierte Elberfelder

13 Jeder, der einen Toten anrührt, die Leiche irgend eines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigt, hat die Wohnung Jehovas verunreinigt; und selbige Seele soll ausgerottet werden aus Israel. Weil das Wasser der Reinigung nicht auf ihn gesprengt wurde, ist er unrein; seine Unreinigkeit ist noch an ihm.

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Elberfelder 1871

13 Jeder, der einen Toten anrührt, die Leiche irgend eines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigt, hat die Wohnung Jehovas verunreinigt; und selbige Seele soll ausgerottet werden aus Israel. Weil das Wasser der Reinigung nicht auf ihn gesprengt wurde, ist er unrein; seine Unreinigkeit ist noch an ihm.

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Elberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)

13 Jeder, der einen Toten anrührt, die Leiche eines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigt, hat die Wohnung des HERRN verunreinigt; und diese Seele soll ausgerottet werden aus Israel. Weil das Wasser der Reinigung nicht auf ihn gesprengt wurde, ist er unrein; seine Unreinigkeit ist noch an ihm.

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4. Mose 19:13
27 Querverweise  

Wenn jemand solches mischt oder etwas davon an einen Fremden bringt, so soll er hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.


Durch seine Bosheit wird der Gottlose gestürzt, aber der Fromme findet Zuflucht in seiner Redlichkeit.


Und wenn er wieder rein geworden, soll man weitere sieben Tage für ihn zählen.


So sollst du die Israeliten verwarnen in betreff ihrer Unreinigkeit, damit Sie nicht sterben infolge ihrer Unreinigkeit, indem Sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist.


Und ich selbst will gegen einen solchen mein Antlitz richten und ihn hinwegtilgen mitten aus seinem Volke, darum daß er eines von seinen Kindern dem Melech hingegeben hat, um mein Heiligtum zu verunreinigen und meinen heiligen Namen zu entweihen.


Sprich zu ihnen: Wenn irgend jemand von allen euren Nachkommen, jetzt und in künftigen Zeiten, den heiligen Gaben, welche die Israeliten Jahwe weihen werden, sich nähert, während ihm Unreinigkeit anhaftet, ein solcher soll hinweggetilgt werden aus meinem Angesicht; ich bin Jahwe.


Wer irgend von den Nachkommen Aarons aussätzig ist oder einen Fluß hat, darf von den heiligen Gaben nicht mit essen, bis er wieder rein ist. Wer irgend einen durch eine Leiche Verunreinigten berührt hat oder wem der Same entgangen ist,


Und wenn sich jemand vergeht und unbewußt irgend eines der Verbote Jahwes übertritt und so in Schuld gerät und Verschuldung auf sich geladen hat,


oder wenn er mit der Unreinigkeit an einem Menschen in Berührung kommt, mit irgend welcher Unreinigkeit, infolge derer einer unrein sein kann, ohne daß er sich dessen bewußt wird, es aber nachher inne wird und in Schuld gerät, -


Sodann soll er Jahwe als Buße für das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, ein Stück Kleinvieh, und zwar ein Weibchen, es sei ein Schaf oder eine Ziege, zum Sündopfer bringen, und der Priester soll ihm wegen seines Vergehens Sühne schaffen.


Derjenige aber, der Fleisch von dem Jahwe dargebrachten Heilsopfer ißt, während er mit Unreinigkeit behaftet ist, ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.


Und wenn jemand mit irgend etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, sei es nun mit der Unreinigkeit an einem Menschen oder mit einem unreinen Vieh oder irgend einem unreinen Greuel, und ißt von dem Fleische des Jahwe dargebrachten Heilsopfers, ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.


Wenn aber jemand vorsätzlich sündigt, er sei ein Landesdeingeborner oder ein Fremder, der lästert Jahwe; ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.


Folgende Bestimmung gilt, wenn jemand in einem Zelte stirbt: jeder, der das Zelt betritt, und jeder, der sich in dem Zelte befindet, wird für sieben Tage unrein.


Sodann nehme einer, der rein ist, Ysop, tauche ihn in das Wasser und besprenge das Zelt samt allen Geräten und den Personen, die darin waren, sowie den, der mit einem Gerippe oder einem Ermordeten oder Gestorbenen oder einem Grabe in Berührung gekommen war.


Und zwar soll der Reine den Unreinen am dritten Tag und am siebenten Tage besprengen; so wird er ihn am siebenten Tag entsündigen. Alsdann hat er seine Kleider zu waschen und sich zu baden, so wird er am Abend rein sein.


Wenn aber jemand unrein wird und sich nicht entsündigt, ein solcher soll hinweggetilgt werden aus der Volksgemeinde; denn er hat das Heiligtum Jahwes verunreinigt: es ist kein Reinigungswasser auf ihn gesprengt worden, darum ist er unrein.


Und einer, der rein ist, sammle die Asche der Kuh und lege sie draußen vor dem Lager an einem reinen Orte nieder, damit sie für die Gemeinde des Israeliten zum Reinigungswasser aufbewahrt werde; ein Sündopfer ist es.


Und zwar sollst du so mit ihnen verfahren, um sie zu reinigen: Besprenge sie mit Entsündigungswasser, und sie sollen über ihren ganzen Leib ein Schermesser gehen lassen, ihre Leiber waschen und sich reinigen.


Derjenige aber, der rein ist und sich nicht auf einer Reise befindet und dennoch unterläßt, das Passah zu feiern, - ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen, denn er hat die Opfergabe für Jahwe nicht dargebracht zur festgesetzten Zeit; ein solcher hat Sünde auf sich geladen.


So habe ich euch denn gesagt, daß ihr in euren Sünden sterben werdet: denn wenn ihr nicht glaubt, daß ich es bin, werdet ihr in euren Sünden sterben.


wie viel schlimmer denkt ihr daß die Strafe sei, die dem zuerkannt wird, welcher den Sohn Gottes mit Füßen tritt und das Blut des Bundes gemein achtet, mit dem er geheiligt ward, und den Geist der Gnade beschimpft.


sondern nur auf Speise und Trank und allerlei Waschungen gehend, Gerechtigkeiten des Fleisches, bis zur Zeit da es richtig gestellt wird aufgelegt.


Den Feigen aber und Ungläubigen, Befleckten, Mördern, Unzüchtigen, Giftmischern, Götzendienern und allen Lügnern soll ihr Teil werden in dem See der von Feuer und Schwefel brennt, das da ist der zweite Tod.


Der Uebelthäter thue noch Uebles, und der Unreine verunreinige sich noch; und der Gerechte thue noch Gerechtigkeit, und der Heilige heilige sich noch.


Draußen sind die Hunde und die Giftmischer und die Unzüchtigen und die Mörder und die Götzendiener und alles was die Lüge liebt und thut.


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