4. Mose 15:30 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker30 Wenn aber jemand vorsätzlich sündigt, er sei ein Landesdeingeborner oder ein Fremder, der lästert Jahwe; ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen. See the chapterVers anzeigenbibel heute30 Wenn jemand aber mit Absicht handelt, der lästert Jahwe. Diese Person muss vom Volk beseitigt werden, sei es ein Einheimischer oder ein Fremder. See the chapterLutherbibel 191230 Wenn aber eine Seele aus Frevel etwas tut, es sei ein Einheimischer oder Fremdling, der hat den HERRN geschmäht. Solche Seele soll ausgerottet werden aus ihrem Volk; See the chapterDarby Unrevidierte Elberfelder30 Aber die Seele, welche mit erhobener Hand etwas tut, von den Eingeborenen und von den Fremdlingen, die schmäht Jehova; und selbige Seele soll ausgerottet werden aus der Mitte ihres Volkes, See the chapterElberfelder 187130 Aber die Seele, welche mit erhobener Hand etwas tut, von den Eingeborenen und von den Fremdlingen, die schmäht Jehova; und selbige Seele soll ausgerottet werden aus der Mitte ihres Volkes, See the chapterElberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)30 Aber die Seele, die mit erhobener Hand etwas tut, von den Einheimischen und von den Fremden, die schmäht der HERR; und diese Seele soll ausgerottet werden aus der Mitte ihres Volkes, See the chapter |