4. Mose 15:29 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker29 Ein und dieselbe Bestimmung gilt für euch, - für den Landeseingebornen unter den Israeliten, wie für den Fremden, der sich unter ihnen aufhält, - wenn jemand unvorsätzlich etwas thut. See the chapterVers anzeigenbibel heute29 Für den Einheimischen bei den Israeliten und für den Fremden, der unter ihnen lebt, soll ein und dasselbe Gesetz gelten, wenn jemand etwas aus Versehen tut. See the chapterLutherbibel 191229 Und es soll ein Gesetz sein für die, so ein Versehen begehen, für den Einheimischen unter den Kindern Israel und für den Fremdling, der unter ihnen wohnt. See the chapterDarby Unrevidierte Elberfelder29 Für den Eingeborenen unter den Kindern Israel und für den Fremdling, der in ihrer Mitte weilt, sollt ihr ein Gesetz haben, für den, der aus Versehen etwas tut. See the chapterElberfelder 187129 Für den Eingeborenen unter den Kindern Israel und für den Fremdling, der in ihrer Mitte weilt, sollt ihr ein Gesetz haben, für den, der aus Versehen etwas tut. See the chapterElberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)29 Für den Einheimischen unter den Kindern Israel und für den Fremden, der sich in ihrer Mitte aufhält, sollt ihr ein Gesetz haben, für den, der aus Versehen etwas tut. See the chapter |
Und alle Israeliten, ihre Vornehmsten, ihre Amtleute und Richter standen zu beiden Seiten der Lade neben den levitischen Priestern, die die Gesetzeslade Jahwes zu tragen hatten, sowohl Fremdlinge als Stammesgenossen, die eine Hälfte auf der Seite des Berges Gerisim, die andere Hälfte auf der Seite des Berges Ebal, wie Mose, der Knecht Jahwes, früher angeordnet hatte, das Volk Israel zu segnen.