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4. Mose 15:13 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

13 Jeder Landeseingeborne hat nach diesen Bestimmungen zu verfahren, wenn er Jahwe ein Feueropfer lieblichen Geruchs darbringt.

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bibel heute

13 Das gilt für jeden Einheimischen, der ein Feueropfer darbringt, dessen Geruch Jahwe erfreut.

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Lutherbibel 1912

13 Wer ein Einheimischer ist, der soll solches tun, daß er dem HERRN opfere ein Opfer zum süßen Geruch.

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Darby Unrevidierte Elberfelder

13 Jeder Eingeborene soll dieses also tun, wenn er ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova darbringt.

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Elberfelder 1871

13 Jeder Eingeborene soll dieses also tun, wenn er ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova darbringt.

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Elberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)

13 Jeder Einheimische soll dieses so tun, wenn er ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem HERRN darbringt.

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4. Mose 15:13
2 Querverweise  

Entsprechend der Anzahl der Stücke, die ihr herrichtet, habt ihr Stück für Stück bei einem jeden so zu verfahren.


Und wenn sich ein Fremder bei euch aufhält oder ein solcher, der für immer unter euch ist, so soll er ebenso verfahren, wie ihr verfahrt.


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