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3. Mose 7:17 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

17 Was aber am dritten Tage vom Opferfleisch übrig ist, muß verbrannt werden.

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bibel heute

17 Wenn am dritten Tag immer noch etwas davon übrig ist, muss es verbrannt werden.

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Lutherbibel 1912

17 Aber was vom geopferten Fleisch übrigbleibt am dritten Tage, soll mit Feuer verbrannt werden.

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Darby Unrevidierte Elberfelder

17 und was vom Fleische des Schlachtopfers am dritten Tage übrigbleibt, soll mit Feuer verbrannt werden.

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Elberfelder 1871

17 und was vom Fleische des Schlachtopfers am dritten Tage übrigbleibt, soll mit Feuer verbrannt werden.

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Elberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)

17 und was vom Fleisch des Schlachtopfers am dritten Tag übrigbleibt, soll mit Feuer verbrannt werden.

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3. Mose 7:17
11 Querverweise  

Am dritten Tage aber hob Abraham seine Augen auf und erblickte die Stätte von weitem.


Auch sollt ihr nichts davon bis zum Morgen übrig lassen; was davon bis zum Morgen übrig bleibt, sollt ihr verbrennen.


Und übermorgen sollen sie bereit sein; denn übermorgen wird Jahwe vor den Augen des ganzen Volks auf den Berg Sinai hinabfahren.


Das Fleisch des Farren aber, sein Fell und seinen Mist sollst du außerhalb des Lagers verbrennen - ein Sündopfer ist es.


Und wenn von dem Fleische des Einsetzungsopfers oder von dem Brote etwas übrig bleibt bis zum Morgen, so sollst du das Übriggebliebene mit Feuer verbrennen: es darf nicht gegessen werden, denn es ist heilig.


Er wird uns nach zwei Tagen neu beleben, am dritten Tag uns wieder aufrichten, daß wir in seiner Hut neues Leben haben.


Als sich nun Mose angelegentlich nach dem Sündopfer-Bock erkundigte, befand sich, daß er verbrannt war. Da zürnte er heftig auf Eleasar und Ithamar, die Söhne Aarons, die diesem noch geblieben waren, und fragte:


An dem Tag, an welchem ihr es opfert, und Tags darauf muß es gegessen werden; was aber bis zum dritten Tag übrig geblieben ist, muß verbrannt werden.


Sollte aber dennoch am dritten Tage davon gegessen werden, so würde es als Verdorbenes gelten und nicht wohlgefällig aufgenommen werden.


und daß er begraben wurde, und daß er auferweckt ist am dritten Tag nach den Schriften,


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