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3. Mose 7:16 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

16 Beruht aber das Opfer, das er darbringt, auf einem Gelübde oder ist es eine freiwillige Leistung, so soll es an demselben Tage gegessen werden, an welchem das Opfer dargebracht wird; doch mag, was davon übrig geblieben ist, am folgenden Tage gegessen werden.

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bibel heute

16 Wenn es sich um ein Gelübde oder ein freiwilliges Opfer handelt, soll das Fleisch des Schlachtopfers ebenfalls an dem Tag gegessen werden, an dem es gebracht wurde. Hiervon darf man allerdings auch am nächsten Tag noch essen, was übriggeblieben ist.

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Lutherbibel 1912

16 Ist es aber ein Gelübde oder freiwilliges Opfer, so soll es desselben Tages, da es geopfert ist, gegessen werden; so aber etwas übrigbleibt auf den andern Tag, so soll man's doch essen.

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Darby Unrevidierte Elberfelder

16 Und wenn das Schlachtopfer seiner Opfergabe ein Gelübde oder eine freiwillige Gabe ist, so soll es an dem Tage, da er sein Schlachtopfer darbringt, gegessen werden; und am anderen Tage soll dann, was davon übrigbleibt, gegessen werden;

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Elberfelder 1871

16 Und wenn das Schlachtopfer seiner Opfergabe ein Gelübde oder eine freiwillige Gabe ist, so soll es an dem Tage, da er sein Schlachtopfer darbringt, gegessen werden; und am anderen Tage soll dann, was davon übrigbleibt, gegessen werden;

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Elberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)

16 Und wenn das Schlachtopfer seiner Opfergabe ein Gelübde oder eine freiwillige Gabe ist, so soll es an dem Tag, da er sein Schlachtopfer darbringt, gegessen werden; und am anderen Tag soll dann, was davon übrigbleibt, gegessen werden;

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3. Mose 7:16
17 Querverweise  

Meine Gelübde will ich Jahwe bezahlen und zwar angesichts seines ganzen Volks.


Meine Gelübde will ich Jahwe bezahlen und zwar angesichts seines ganzen Volks,


Ich will mit Brandopfern zu deinem Tempel kommen, will dir meine Gelübde bezahlen,


Alle Männer und Frauen, die sich angetrieben fühlten, für alle die Arbeiten, deren Anfertigung Jahwe durch Mose befohlen hatte, Gaben zu bringen, - als freiwillige Spende an Jahwe brachten die Israeliten ihre Gaben.


Heilsopfer lagen mir ob; heute habe ich meine Gelübde bezahlt.


Und wenn der Fürst eine freiwillige Gabe herrichtet, ein Brandopfer oder Heilsopfer als freiwillige Gabe für Jahwe, dann soll man ihm das Thor öffnen, das nach Osten gewendet ist. Alsdann soll er sein Brandopfer und sein Heilsopfer herrichten, wie er am Sabbattage zu thun pflegt, und soll dann wieder hinausgehen; und nachdem er hinausgegangen, soll man das Thor wieder zuschließen.


Ein Rind aber oder ein Schaf mit zu langen oder zu kurzen Gliedern darfst du als freiwillige Gabe herrichten; dagegen als Gelübdeopfer würde es euch nicht wohlgefällig machen.


Und wenn ihr Jahwe ein Dankopfer opfern wollt, sollt ihr es so opfern, daß es euch wohlgefällig mache.


abgesehen von den Sabbaten Jahwes und abgesehen von euren Gaben, sowie von allen euren Gelübdeopfern und allen euren freiwilligen Spenden, die ihr Jahwe bringen wollt.


und Jahwe ein Feueropfer bereiten wollt, es sei nun ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer, um ein Gelübde abzutragen oder als freiwillige Gabe oder bei Gelegenheit eurer Feste, um Jahwe einen lieblichen Geruch zu bereiten durch ein Opfer von den Rindern oder den Schafen,


dann soll die Stätte, die Jahwe, euer Gott, erwählt, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen, allein es sein, wohin ihr alles bringt, was ich euch befehle: eure Brandopfer und Schlachtopfer, eure Zehnten und was ihr an Hebeopfern bringen wollt, und alle eure auserlesenen Gelübdeopfer, die ihr Jahwe gelobt habt.


Aber nicht darfst du in deinen Ortschaften den Zehnten deines Getreides oder Mostes oder Öls verzehren, noch die Erstgeburten deiner Kinder oder Schafe, noch irgend eines deiner Gelübdeopfer, die du gelobt hast, noch deine freiwilligen Gaben, noch etwas, was du als Hebeopfer darbringst,


Aber was du an heiligen Gaben zu bringen hast und deine Gelübdeopfer sollst du zu der Stätte, die Jahwe erwählen wird, hintragen


Dorthin sollt ihr eure Brandopfer und Schlachtopfer, eure Zehnten und was ihr an Hebeopfern bringen wollt, eure Gelübde, eure freiwilligen Gaben und die Erstgeburten eurer Rinder und Schafe bringen.


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