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3. Mose 5:16 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

16 Und was er sich von dem Geheiligten widerrechtlich angeeignet hat, soll er zurückerstatten und noch ein Fünftel des Betrags darauflegen. Er soll es dem Priester übergeben, und der Priester soll ihm durch den Schuldopfer-Widder Sühne schaffen; so wird ihm vergeben werden.

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bibel heute

16 Und die Gaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. Mit dem Bock soll der Priester ihm Sühne erwirken, dann wird ihm vergeben werden.

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Lutherbibel 1912

16 Dazu was er gesündigt hat an dem Geweihten, soll er wiedergeben und den fünften Teil darüber geben, und soll's dem Priester geben; der soll ihn versöhnen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird's ihm vergeben.

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Darby Unrevidierte Elberfelder

16 Und was er an dem Heiligen gesündigt hat, soll er erstatten und dessen Fünftel darüber hinzufügen und es dem Priester geben; und der Priester soll Sühnung für ihn tun mit dem Widder des Schuldopfers, und es wird ihm vergeben werden.

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Elberfelder 1871

16 Und was er an dem Heiligen gesündigt hat, soll er erstatten und dessen Fünftel darüber hinzufügen und es dem Priester geben; und der Priester soll Sühnung für ihn tun mit dem Widder des Schuldopfers, und es wird ihm vergeben werden.

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Elberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)

16 Und was er an dem Heiligen gesündigt hat, soll er erstatten und dessen Fünftel darüber hinzufügen und es dem Priester geben; und der Priester soll Sühnung für ihn tun mit dem Widder des Schuldopfers, und es wird ihm vergeben werden.

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3. Mose 5:16
22 Querverweise  

Ich habe mich müde geschrieen, meine Kehle ist ausgedörrt; meine Augen verschmachten vom Harren auf meinen Gott.


Wenn der Dieb beim nächtlichen Einbruch betroffen und dabei tot geschlagen wird, so erwächst für den Totschläger keine Blutschuld.


Und wenn jemand aus Versehen Geheiligtes ißt, so soll er ein Fünftel des Betrags darauf legen und es dem Priester geben samt dem Geheiligten.


Will er es aber einlösen, so hat er noch ein Fünftel von dem Schätzungswerte darauf zu legen.


Falls aber der, der sein Haus geweiht hat, es wieder einlösen will, so hat er noch ein Fünftel der Schätzungssumme darauf zu legen; dann gehört es ihm.


Handelt es sich aber um unreines Vieh, so muß man es loskaufen nach dem Schätzungswert und ein Fünftel des Betrags darauf legen; falls es aber nicht eingelöst wird, ist es nach dem Schätzungswerte zu verkaufen.


Sollte aber jemand einen Teil seines Zehnten einlösen wollen, so hat er ein Fünftel des Betrags darauf zu legen.


Und mit dem Farren soll er verfahren, wie er mit dem eigenen Sündopfer-Farren verfuhr - so soll er auch mit ihm verfahren. Wenn ihnen so der Priester Sühne geschafft haben wird, wird ihnen vergeben werden.


Das gesamte Fett aber soll er auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen, wie das Fett des Heilsopfers. Wenn ihm so der Priester Sühne wegen seines Vergehens geschafft haben wird, wird ihm vergeben werden.


Die andere aber soll er zum Brandopfer herrichten, so, wie es sich gebührt. Wenn ihm so der Priester Sühne geschafft haben wird wegen des Vergehens, dessen er sich schuldig gemacht hat, wird ihm vergeben werden.


Wenn ihm so der Priester Sühne geschafft haben wird wegen des Vergehens, dessen er sich bei irgend einem jener Anlässe schuldig gemacht hat, wird ihm vergeben werden. Es soll aber wie das Speisopfer dem Priester gehören.


Sodann soll er Jahwe als Buße für das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, ein Stück Kleinvieh, und zwar ein Weibchen, es sei ein Schaf oder eine Ziege, zum Sündopfer bringen, und der Priester soll ihm wegen seines Vergehens Sühne schaffen.


Da, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten, und das Blut desselben soll man ringsum an den Altar sprengen.


so sollen sie die Sünde, die sie begangen haben, bekennen und sollen das von ihnen Veruntreute nach seinem vollen Werte zurückerstatten und noch ein Fünftel des Betrags darauf legen, und sollen es dem geben, gegen den sie sich verschuldet haben.


Wenn aber der Betreffende keinen nächsten Verwandten hinterlassen hat, dem man die Buße entrichten könnte, so fällt die Buße, die zu entrichten ist, Jahwe zu zum Besten der Priester, abgesehen von dem Sühnewidder, mit dem man ihm Sühne schafft.


Zakchäus aber trat hin und sprach zu dem Herrn: siehe, die Hälfte meines Geldes, Herr, gebe ich den Armen, und wenn ich einen übernommen habe, gebe ich es vierfach zurück.


sondern ich kündigte denen in Damaskus zuerst und denen in Jerusalem und im ganzen Land Judäa, und den Heiden an, Buße zu vollbringen.


Sie erwiderten: Wollt ihr die Lade des Gottes Israels fortschaffen, so laßt sie nicht ohne Entgelt von dannen gehn, sondern erstattet ihr ein Sühngeschenk. Dann werdet ihr heil, und es wird euch kund werden, weshalb seine Hand nicht von euch abläßt.


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