3. Mose 27:21 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker21 sondern das Feld hat, wenn es im Halljahre frei wird, als etwas Jahwe Geweihtes zu gelten, wie ein dem Banne verfallenes Feld; das Eigentumsrecht daran fällt dem Priester zu. See the chapterVers anzeigenbibel heute21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. See the chapterLutherbibel 191221 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. See the chapterDarby Unrevidierte Elberfelder21 und das Feld soll, wenn es im Jubeljahre frei ausgeht, Jehova heilig sein, wie ein verbanntes Feld; es soll dem Priester als Eigentum gehören. See the chapterElberfelder 187121 und das Feld soll, wenn es im Jubeljahre frei ausgeht, Jehova heilig sein, wie ein verbanntes Feld; es soll dem Priester als Eigentum gehören. See the chapterElberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)21 und das Feld soll, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein verbanntes Feld; es soll dem Priester als Eigentum gehören. See the chapter |