Biblia Todo Logo
Online-Bibel

- Anzeige -




3. Mose 27:13 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

13 Will er es aber einlösen, so hat er noch ein Fünftel von dem Schätzungswerte darauf zu legen.

See the chapter Kopieren


Vers anzeigen

bibel heute

13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.

See the chapter Kopieren

Lutherbibel 1912

13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben.

See the chapter Kopieren

Darby Unrevidierte Elberfelder

13 Wenn man es aber lösen will, so soll man zu deiner Schätzung ein Fünftel hinzufügen.

See the chapter Kopieren

Elberfelder 1871

13 Wenn man es aber lösen will, so soll man zu deiner Schätzung ein Fünftel hinzufügen.

See the chapter Kopieren

Elberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)

13 Wenn man es aber lösen will, so soll man zu deiner Schätzung ein Fünftel hinzufügen.

See the chapter Kopieren




3. Mose 27:13
9 Querverweise  

Und wenn jemand aus Versehen Geheiligtes ißt, so soll er ein Fünftel des Betrags darauf legen und es dem Priester geben samt dem Geheiligten.


Er darf es nicht umwechseln, noch vertauschen - ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; und wenn er dennoch ein Stück Vieh mit einem anderen vertauschen sollte, so soll das eine wie das andere dem Heiligtume verfallen sein.


und der Priester soll es abschätzen, je nachdem es schön oder gering ist; bei dem Schätzungswerte, den der Priester festsetzt, soll es verbleiben.


Und wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, so soll es der Priester abschätzen, je nachdem es schön oder gering ist; so, wie es der Priester abschätzt, soll es zu stehen kommen.


Falls aber der, der sein Haus geweiht hat, es wieder einlösen will, so hat er noch ein Fünftel der Schätzungssumme darauf zu legen; dann gehört es ihm.


Will aber der, der das Feld geweiht hat, es doch wieder einlösen, so hat er ein Fünftel der Schätzungssumme darauf zu legen; dann verbleibt es ihm.


Handelt es sich aber um unreines Vieh, so muß man es loskaufen nach dem Schätzungswert und ein Fünftel des Betrags darauf legen; falls es aber nicht eingelöst wird, ist es nach dem Schätzungswerte zu verkaufen.


Und was er sich von dem Geheiligten widerrechtlich angeeignet hat, soll er zurückerstatten und noch ein Fünftel des Betrags darauflegen. Er soll es dem Priester übergeben, und der Priester soll ihm durch den Schuldopfer-Widder Sühne schaffen; so wird ihm vergeben werden.


Folgen Sie uns:

Anzeige


Anzeige