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3. Mose 25:34 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

34 Das zu ihren Städten gehörende Weideland aber darf nicht verkauft werden; denn es gehört ihnen für alle Zeiten als Erbbesitz.

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bibel heute

34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz.

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Lutherbibel 1912

34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

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Darby Unrevidierte Elberfelder

34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum.

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Elberfelder 1871

34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum.

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Elberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)

34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum.

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3. Mose 25:34
7 Querverweise  

Dazu hatten die Nachkommen Aarons, die Priester, auf den Feldern der zu ihren Städten gehörenden Trift, in jeder einzelnen Stadt, Leute, die namentlich bezeichnet waren, damit sie allen Mannspersonen unter den Priestern und allen ins Geschlechtsregister eingetragenen Leviten ihre Anteile gäben.


den Leviten aber ein Gebiet entsprechend dem Gebiete der Priester: 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite, im Ganzen also eine Länge von 25000 und eine Breite von 20000 Ellen.


Davon dürfen sie nichts verkaufen, noch vertauschen, noch darf der beste Teil des Landes in anderen Besitz übergehen, denn er ist Jahwe heilig.


Grund und Boden darf nicht endgiltig verkauft werden, denn mein ist das Land; denn ihr seid nur Fremdlinge und Beisassen bei mir.


Und wenn jemand von den Leviten seinen Besitz nicht wieder einlöst, so fällt das von ihm - und zwar in der Stadt, wo er seinen Erbbesitz hat - verkaufte Haus im Halljahre heim; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Erbbesitz inmitten der Israeliten.


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