3. Mose 25:32 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker32 Was aber die Häuser der Leviten betrifft - die Häuser in den Städten, die ihr Eigentum sind -, so steht den Leviten jederzeit die Wiedereinlösung zu. See the chapterVers anzeigenbibel heute32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. See the chapterLutherbibel 191232 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. See the chapterDarby Unrevidierte Elberfelder32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. See the chapterElberfelder 187132 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. See the chapterElberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. See the chapter |