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3. Mose 25:27 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkaufe verflossen sind, in Anrechnung bringen; was darüber ist, soll er demjenigen, an den er verkauft hat, zurückerstatten, damit er wieder zu seinem Besitztum komme.

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bibel heute

27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen.

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Lutherbibel 1912

27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen.

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Darby Unrevidierte Elberfelder

27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen.

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Elberfelder 1871

27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen.

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Elberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)

27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Mann zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen.

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3. Mose 25:27
5 Querverweise  

Für eine größere Zahl von Jahren hast du einen entsprechend höheren Kaufpreis zu zahlen, wie für eine geringere Zahl von Jahren einen entsprechend geringeren; denn eine Anzahl von Ernten verkauft er dir.


Daher sollt ihr in dem Lande, das ihr zu eigen habt, überall eine Wiedereinlösung von Grund und Boden gestatten.


Und wenn jemand keinen Löser hat, aber so viel zu beschaffen vermag, als er zur Wiedereinlösung bedarf,


oder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn auslösen, oder sonst einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlechte mag ihn auslösen; oder, wenn er selbst wieder zu Besitz gelangt, so mag er sich auslösen.


Weiht er aber sein Feld nach dem Halljahr, so muß ihm der Priester den Betrag berechnen mit Rücksicht auf die Zahl der Jahre, die noch bis zum Halljahre fehlen, und es ist dann von dem vollen Schätzungswert ein Abzug zu machen.


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