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3. Mose 25:13 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

13 In solchem Halljahre sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Besitze kommen.

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bibel heute

13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen.

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Lutherbibel 1912

13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.

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Darby Unrevidierte Elberfelder

13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen.

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Elberfelder 1871

13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen.

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Elberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)

13 In diesem Jahr des Jubels sollt ihr jeder wieder zu seinem Eigentum kommen.

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3. Mose 25:13
8 Querverweise  

um ein Jahr des Wohlgefallens Jahwes auszurufen und einen Tag der Rache unseres Gottes, um alle Trauernden zu trösten,


Denn der Verkäufer wird doch nicht wieder zu dem Verkauften gelangen, und der Käufer wird bei seinen Lebzeiten nicht das Verkaufte behalten; denn ein Gesicht ergeht wider all ihr Vermögen, und ein jeder wird durch seine Verschuldung dahingerafft.


und sollt so das fünfzigste Jahr weihen und im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Als ein Halljahr soll es euch gelten; da sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Besitz und zu seinem Geschlechte kommen.


Denn ein Halljahr ist es und soll euch als geheiligt gelten; vom Felde weg sollt ihr essen, was es trägt.


Beschafft er aber nicht so viel, als er zur Rückerstattung bedarf, so bleibt das von ihm Verkaufte im Besitze des Käufers bis zum Halljahr; im Halljahr aber soll es unentgeltlich heimfallen, so daß er wieder zu seinem Besitztume kommt.


Falls er aber nicht in dieser Weise ausgelöst wird, so soll er samt seinen Kindern im Halljahre frei ausgehen.


Wenn dann für die Israeliten das Halljahr kommt, so wird ihr Erbbesitz zu dem Erbbesitze des Stammes derer hinzugefügt werden, mit denen sie sich verheiraten; dem Erbbesitz unseres väterlichen Stammes aber wird ihr Erbbesitz entzogen werden.


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