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3. Mose 24:22 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

22 Einerlei Recht soll unter euch gelten, für den Fremden, wie für den Landeseingebornen, denn ich bin Jahwe, euer Gott.

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bibel heute

22 Ein und dasselbe Recht gilt für euch alle, für den Fremden wie für den Einheimischen. Denn ich bin Jahwe, euer Gott!'"

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Lutherbibel 1912

22 Es soll einerlei Recht unter euch sein, dem Fremdling wie dem Einheimischen; denn ich bin der HERR, euer Gott.

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Darby Unrevidierte Elberfelder

22 Einerlei Recht sollt ihr haben: wie der Fremdling, so soll der Eingeborene sein; denn ich bin Jehova, euer Gott. -

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Elberfelder 1871

22 Einerlei Recht sollt ihr haben: wie der Fremdling, so soll der Eingeborene sein; denn ich bin Jehova, euer Gott. -

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Elberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)

22 Einerlei Recht sollt ihr haben: Wie der Fremde, so soll der Einheimische sein; denn ich bin der HERR, euer Gott.

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3. Mose 24:22
8 Querverweise  

Ein und dasselbe Gesetz soll gelten für den Landeseingeborenen, wie für den Fremden, der sich in eurer Mitte aufhält.


Und jedermann vom Hause Israel und von den Fremden, die sich unter ihnen aufhalten, der irgend Blut genießt, - gegen einen solchen, der Blut genießt, will ich mein Antlitz richten und ihn hinwegtilgen mitten aus seinen Volksgenossen.


Wie ein Landeseingeborner aus eurer Mitte soll euch der Fremde gelten, der sich bei euch aufhält, und du sollst ihn lieben, wie dich selbst. Denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägypten; ich bin Jahwe, euer Gott.


Und Mose redete mit den Israeliten; da führten sie den Flucher hinaus vor das Lager und steinigten ihn. Und die Israeliten thaten, wie Jahwe Mose befohlen hatte.


Ein und dieselbe Bestimmung gilt für euch, - für den Landeseingebornen unter den Israeliten, wie für den Fremden, der sich unter ihnen aufhält, - wenn jemand unvorsätzlich etwas thut.


Und wenn sich ein Fremder bei euch aufhält und Jahwe Passah feiert, soll er so verfahren, wie es die Satzungen und Ordnungen des Passah fordern. Einerlei Satzung soll für euch gelten, sowohl für den Fremden, wie für den Landeseingebornen.


Und ich gab zu derselben Zeit euren Richtern folgende Anweisung: Verhört eure Volksgenossen und fällt gerechte Urteile, sei es daß jemand mit einem seiner Volksgenossen oder mit einem Fremdling einen Streit hat!


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