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3. Mose 23:29 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

29 Denn wer irgend an diesem Tage sich nicht kasteit, der soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.

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bibel heute

29 Denn jede Person, die sich an diesem Tag nicht demütigt, soll aus eurer Volksgemeinschaft entfernt werden.

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Lutherbibel 1912

29 Denn wer seinen Leib nicht kasteit an diesem Tage, der soll aus seinem Volk ausgerottet werden.

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Darby Unrevidierte Elberfelder

29 Denn jede Seele, die sich nicht kasteit an diesem selbigen Tage, die soll ausgerottet werden aus ihren Völkern;

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Elberfelder 1871

29 Denn jede Seele, die sich nicht kasteit an diesem selbigen Tage, die soll ausgerottet werden aus ihren Völkern;

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Elberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)

29 Denn jede Seele, die sich nicht kasteit an genau diesem Tag, die soll ausgerottet werden aus ihren Völkern;

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3. Mose 23:29
14 Querverweise  

Ein unbeschnittener Mann aber, der nicht beschnitten ist am Fleische seiner Vorhaut, - ein solcher soll weggetilgt werden aus seinen Volksgenossen; meinen Bund hat er gebrochen!


Und ich ließ dort am Flusse Ahawa ein Fasten ausrufen, damit wir uns vor unserem Gotte demütigten, um glückliche Reise für uns und unsere Kinder und alle unsere Habe von ihm zu erbitten.


Wenn jemand solches mischt oder etwas davon an einen Fremden bringt, so soll er hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.


und als der Herr, Jahwe der Heerscharen, an jenem Tage zum Weinen und klagen und zum Glatzescheren und zum Anlegen von Trauergewändern rief,


Mit Weinen werden sie kommen und mit flehentlichen Gebeten: geleiten will ich sie, sie zu Wasserbächen führen, auf ebenem Wege, darauf sie nicht straucheln können; denn Vater bin ich Israel geworden, und Ephraim ist mein Erstgeborener!


Und wenn etliche von ihnen entrinnen, so werden sie auf den Bergen sein wie die Tauben der Schluchten, die insgesamt girren, - ein jeder ob der Strafe für seine Verschuldung.


Die ganze Zeit, in der er das Übel an sich hat, bleibt er unrein. Unrein ist er; abgesondert muß er wohnen: außerhalb des Lagers soll er sich aufhalten.


Dagegen der zehnte desselben siebenten Monats ist der Sühntag; da habt ihr Festversammlung am Heiligtume zu halten und euch zu kasteien und Jahwe ein Feueropfer darzubringen.


Und wer immer an diesem Tag irgend welche Arbeit verrichtet, einen solchen will ich hinwegraffen mitten auf seinen Volksgenossen.


Als ein Tag unbedingter Ruhe soll er euch gelten, und ihr sollt euch kasteien. Am Abend des neunten des Monats - vom Abend bis wieder zum Abend sollt ihr die geforderte Ruhezeit einhalten.


Derjenige aber, der Fleisch von dem Jahwe dargebrachten Heilsopfer ißt, während er mit Unreinigkeit behaftet ist, ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.


Und wenn jemand mit irgend etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, sei es nun mit der Unreinigkeit an einem Menschen oder mit einem unreinen Vieh oder irgend einem unreinen Greuel, und ißt von dem Fleische des Jahwe dargebrachten Heilsopfers, ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.


Befiehl den Israeliten, daß Sie alle mit dem Aussatz oder einem Flusse Behafteten, sowie alle, die sich an einer Leiche verunreinigt haben, aus dem Lager hinausschaffen.


Es soll aber geschehen, daß jede Seele, die nicht auf jenen Propheten hört, wird ausgetilgt werden aus dem Volk.


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