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3. Mose 22:13 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

13 Eine Priesterstochter aber, welche Witwe oder von ihrem Manne verstoßen und kinderlos ist und wieder zu ihrer Familie zurückkehrt, wie in ihrer Jugend, die darf von der Speise ihres Vaters essen; dagegen darf durchaus kein Fremder mit davon essen.

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bibel heute

13 Wenn sie aber als Witwe oder Verstoßene in ihr Vaterhaus zurückkehrt und keine Kinder hat, darf sie wie früher von der Speise ihres Vaters essen. Aber kein Unbefugter darf davon essen.

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Lutherbibel 1912

13 Wird sie aber eine Witwe oder ausgestoßen und hat keine Kinder und kommt wieder zu ihres Vaters Hause, so soll sie essen von ihres Vaters Brot, wie da sie noch Jungfrau war. Aber kein Fremdling soll davon essen.

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Darby Unrevidierte Elberfelder

13 Und wenn die Tochter eines Priesters Witwe oder verstoßen wird, und keine Kinder hat und in das Haus ihres Vaters zurückkehrt, wie in ihrer Jugend, so darf sie von dem Brote ihres Vaters essen. Aber kein Fremder soll davon essen.

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Elberfelder 1871

13 Und wenn die Tochter eines Priesters Witwe oder verstoßen wird, und keine Kinder hat und in das Haus ihres Vaters zurückkehrt, wie in ihrer Jugend, so darf sie von dem Brote ihres Vaters essen. Aber kein Fremder soll davon essen.

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Elberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)

13 Und wenn die Tochter eines Priesters Witwe oder verstoßen wird und keine Kinder hat und in das Haus ihres Vaters zurückkehrt, wie in ihrer Jugend, so darf sie von dem Brot ihres Vaters essen. Aber kein Fremder soll davon essen.

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3. Mose 22:13
11 Querverweise  

Da gebot Juda seiner Schwiegertochter Thamar: Bleibe als Witwe im Hause deines Vaters, bis mein Sohn Sela herangewachsen ist! Er fürchtete nämlich, es könne auch dieser sterben, wie seine Brüder. Da ging Thamar hin und blieb im Hause ihres Vaters.


Und der Statthalter verbot ihnen, vom Hochheiligen zu essen, bis wieder ein Priester für die Handhabung der Urim und Tummim erstehen würde.


Da sprach Jahwe zu Mose und Aaron: Dies ist die Satzung in Bezug auf das Passah: kein Fremder darf es mitessen.


Das, womit Sühne vollzogen wurde, als man ihnen die Hand füllte und sie weihte, sollen sie verzehren; ein Fremder aber darf nicht davon essen, denn es ist heilig.


Der Besorgung meiner Heiligtümer habt ihr nicht gewartet, sondern bestelltet sie für euch zur Besorgung meines Dienstes in meinem Heiligtume.


Die Webebrust aber und die Hebekeule sollst du neben deinen Söhnen und Töchtern an reiner Stätte essen, denn sie sind verliehen als die Gebühr, die dir und deinen Kindern von den Heilsopfern der Israeliten zufällt.


Kein Fremder aber darf Geheiligtes essen; der Beisaß oder Tagelöhner eines Priesters darf nicht Geheiligtes essen.


Eine Priesterstochter, die einem Fremden zu teil geworden ist, darf von der Hebe, die von den heiligen Gaben entrichtet wird, nicht mit essen.


wenn sie sodann, nachdem sie aus seinem Hause weggezogen ist, weiterhin eines andern Mannes Weib geworden ist,


Da gab ihm der Priester heiliges; es war nämlich kein anderes brot da, als das Schaubrot, das man vor dem Angesichte Jahwes wegnimmt, um am Tage seiner Wegnahme frisches Brot aufzulegen.


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