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3. Mose 20:16 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

16 Und wenn sich ein Weib irgend einem Tiere naht, daß es sich mit ihr begatte, so sollst du das Weib samt dem Tiere töten; mit dem Tode sollen sie bestraft werden, Blutschuld haftet auf ihnen.

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bibel heute

16 Wenn eine Frau sich irgendeinem Stück Vieh nähert, um sich mit ihm zu paaren, müsst ihr die Frau und das Tier umbringen. Sie müssen unbedingt getötet werden. Die Blutschuld ‹für ihren Tod› ist bei ihnen.

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Lutherbibel 1912

16 Wenn ein Weib sich irgend zu einem Vieh tut, daß sie mit ihm zu schaffen hat, die sollst du töten und das Vieh auch; des Todes sollen sie sterben; ihr Blut sei auf ihnen.

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Darby Unrevidierte Elberfelder

16 Und wenn ein Weib sich irgend einem Vieh naht, um mit ihm zu schaffen zu haben, so sollst du das Weib und das Vieh umbringen; sie sollen gewißlich getötet werden, ihr Blut ist auf ihnen.

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Elberfelder 1871

16 Und wenn ein Weib sich irgend einem Vieh naht, um mit ihm zu schaffen zu haben, so sollst du das Weib und das Vieh umbringen; sie sollen gewißlich getötet werden, ihr Blut ist auf ihnen.

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Elberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)

16 Und wenn eine Frau sich irgendeinem Vieh naht, um mit ihm zu schaffen zu haben, so sollst du die Frau und das Vieh umbringen; sie sollen gewisslich getötet werden, ihr Blut ist auf ihnen.

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3. Mose 20:16
8 Querverweise  

Keines Hand darf ihn berühren; denn ein solcher soll gesteinigt oder erschossen werden, sowohl Mensch als Vieh, und das Leben lassen müssen. Wenn das Widderhorn geblasen wird, sollen sie den Berg hinansteigen.


Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau totstößt, so soll das Rind gesteinigt und darf sein Fleisch nicht gegessen werden; der Besitzer des Rindes aber soll frei ausgehen.


Wenn das Rind einen Sklaven oder eine Sklavin stößt, so sollen dem Eigentümer derselben dreißig Sekel Silber bezahlt, das Rind aber gesteinigt werden.


Wenn jemand den Götzen opfert, anstatt Jahwe allein, soll er dem Banne verfallen.


Mit keinem Tiere darfst du dich fleischlich vermischen und dich dadurch verunreinigen, und ein Weib soll sich nicht vor ein Tier hinstellen, daß es sich mit ihr begatte; solches ist eine schwere Schandthat.


Und wenn sich jemand mit einem Tiere fleischlich vermischt, so soll er mit dem Tode bestraft werden, und auch das Tier sollt ihr töten.


Und wenn einer seine Schwester, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, nimmt, so daß er ihre Scham sieht, und sie seine Scham sieht, so ist dies Blutschande, und sie sollen hinweggetilgt werden vor den Augen ihrer Volksgenossen; die Scham seiner Schwester hat er entblößt und Verschuldung auf sich geladen.


denn sie ertrugen die Verordnung nicht: auch wenn ein Tier den Berg berührt, soll es gesteinigt werden,


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