Hiskia aber bestellte die Abteilungen der Priester und Leviten nach ihren Abteilungen, einen jeden nach Maßgabe des ihm obliegenden priesterlichen oder levitischen Dienstes beim Brandopfer und bei den Heilsopfern, damit sie in den Thoren des Lagers Jahwes Dienst thäten und Danksagung und Lobpreis anstimmten.
Und wenn der Fürst eine freiwillige Gabe herrichtet, ein Brandopfer oder Heilsopfer als freiwillige Gabe für Jahwe, dann soll man ihm das Thor öffnen, das nach Osten gewendet ist. Alsdann soll er sein Brandopfer und sein Heilsopfer herrichten, wie er am Sabbattage zu thun pflegt, und soll dann wieder hinausgehen; und nachdem er hinausgegangen, soll man das Thor wieder zuschließen.
Und der Fürst soll durch die Vorhalle des Thors von außen her eintreten und sich an die Pfoste des Thors stellen. Dann sollen die Priester sein Brandopfer und sein Heilsopfer herrichten; er aber soll auf der Schwelle des Thors anbeten und dann wieder hinausgehen, und das Thor soll bis zum Abend unverschlossen bleiben.
Soll seine Opfergabe in einem Rinder-Brandopfer bestehen, so muß es ein männliches fehlloses Tier sein, welches er darbringt. Dieses bringe er hin vor die Thüre des Offenbarungszeltes, damit es ihn wohlgefällig mache vor Jahwe;
Und wenn jemand Jahwe von den Rindern oder Schafen ein Heilsopfer darbringen will, sei es nun zur Abtragung eines Gelübdes oder als freiwillige Gabe, so muß es fehllos sein, damit es ihn wohlgefällig mache; es darf gar keinen Makel an sich haben.
Ein Rind aber oder ein Schaf mit zu langen oder zu kurzen Gliedern darfst du als freiwillige Gabe herrichten; dagegen als Gelübdeopfer würde es euch nicht wohlgefällig machen.
Beruht aber das Opfer, das er darbringt, auf einem Gelübde oder ist es eine freiwillige Leistung, so soll es an demselben Tage gegessen werden, an welchem das Opfer dargebracht wird; doch mag, was davon übrig geblieben ist, am folgenden Tage gegessen werden.
Sollte aber auch am dritten Tage noch von dem Heilsopfer-Fleische gegessen werden, so wird dies den, der es dargebracht hat, nicht wohlgefällig machen; es wird ihm nicht angerechnet werden, sondern als Verdorbenes gelten, und derjenige, der davon ißt, wird Verschuldung auf sich laden.