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3. Mose 19:33 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

33 Und wenn sich ein Fremder bei dir aufhält in eurem Lande, so sollt ihr ihn nicht bedrücken.

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bibel heute

33 Wenn ein Fremder mit euch zusammen in eurem Land lebt, dürft ihr ihn nicht unterdrücken.

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Lutherbibel 1912

33 Wenn ein Fremdling bei dir in eurem Lande wohnen wird, den sollt ihr nicht schinden.

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Darby Unrevidierte Elberfelder

33 Und wenn ein Fremdling bei dir weilt in eurem Lande, so sollt ihr ihn nicht bedrücken.

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Elberfelder 1871

33 Und wenn ein Fremdling bei dir weilt in eurem Lande, so sollt ihr ihn nicht bedrücken.

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Elberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)

33 Und wenn ein Fremder sich bei dir aufhält in eurem Land, so sollt ihr ihn nicht bedrücken.

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3. Mose 19:33
12 Querverweise  

Einen Fremdling sollst du nicht drücken noch gewaltthätig behandeln; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägypten.


Eine Witwe oder Waise sollt ihr nimmermehr bedrücken.


Einen Fremdling sollst du nicht hart behandeln; ihr wißt ja, wie es dem Fremden zu Mute ist, weil ihr selbst Fremdlinge gewesen seid in Ägypten.


Fremdlinge, Waisen und Witwen nicht bedrückt, noch unschuldiges Blut vergießt an dieser Stätte und nicht fremden Göttern nachwandelt - euch zum Unheil:


Das Volk des Landes übt Gewaltthat und erbeutet Raub, die geringen und Armen mißhandeln sie und den Fremdling vergewaltigen sie ohne alles Recht.


Vater und Mutter achtet man gering in dir, den Fremdling behandelt man gewaltthätig in deiner Mitte, Waisen und Witwen bedrückt man in dir.


Ich werde an euch herantreten, um Gericht zu halten, und ein schneller Zeuge sein gegen die Zauberer, die Ehebrecher und die Meineidigen, gegen die, welche den Taglöhner, Witwen und Waisen übervorteilen und welche ohne Scheu vor mir Fremdlinge bedrücken, spricht Jahwe der Heerscharen.


Einen armen und bedürftigen Tagelöhner sollst du nicht bedrücken, mag er nun zu deinen Volksgenossen oder zu den Fremdlingen gehören, die sich in deinem Land in deinen Ortschaften bei dir aufhalten.


Du sollst nicht das Recht eines Fremdlings oder einer Waise beugen und nicht das Kleid einer Witwe als Pfand nehmen.


Gedenke daran, daß du in Ägypten Sklave warst, und daß dich Jahwe, dein Gott, von dort befreite; darum gebiete ich dir, so zu handeln.


Verflucht ist, wer das Recht von Fremdlingen, Waisen oder Witwen beugt! Und das ganze Volk soll sprechen: So sei es!


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