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3. Mose 19:20 - Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

20 Wenn sich einer mit einem Weibe fleischlich vermischt, das als Sklavin unter der Gewalt eines anderen Mannes steht, ohne daß Sie losgekauft oder freigelassen war, so soll eine Strafe verhängt werden; doch sollen sie nicht mit dem Tode bestraft werden, denn sie war nicht freigelassen.

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bibel heute

20 Wenn ein Mann mit einer Sklavin schläft, die für einen anderen Mann bestimmt ist, aber noch nicht losgekauft oder freigelassen wurde, muss er Schadenersatz leisten. Die beiden müssen nicht getötet werden, denn die Frau ist nicht frei gewesen.

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Lutherbibel 1912

20 Wenn ein Mann bei einem Weibe liegt, die eine leibeigene Magd und von dem Mann verschmäht ist, doch nicht erlöst noch Freiheit erlangt hat, das soll gestraft werden; aber sie sollen nicht sterben, denn sie ist nicht frei gewesen.

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Darby Unrevidierte Elberfelder

20 Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt zur Begattung, und sie ist eine Magd, einem Manne verlobt, und sie ist keineswegs losgekauft, noch ist ihr die Freiheit geschenkt, so soll Züchtigung stattfinden; sie sollen nicht getötet werden, denn sie ist nicht frei gewesen.

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Elberfelder 1871

20 Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt zur Begattung, und sie ist eine Magd, einem Manne verlobt, und sie ist keineswegs losgekauft, noch ist ihr die Freiheit geschenkt, so soll Züchtigung stattfinden; sie sollen nicht getötet werden, denn sie ist nicht frei gewesen.

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Elberfelder Übersetzung (Version von bibelkommentare.de)

20 Und wenn ein Mann bei einer Frau liegt zur Begattung, und sie ist eine Magd, einem Mann verlobt, und sie ist keineswegs losgekauft noch ist ihr die Freiheit geschenkt, so soll Züchtigung stattfinden; sie sollen nicht getötet werden, denn sie ist nicht frei gewesen.

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3. Mose 19:20
3 Querverweise  

Es steht ja geschrieben: daß Abraham zwei Söhne hatte, einen von der Magd, und einen von der Freien.


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